Die Stadt bittet dafür um Verständnis, dass immer dienstags und donnerstags die Gastronomie ausnahmsweise eingeschränkt werden muss. Die Regelung gilt nur bis zum 23. Dezember. Die Außengastronomie auf der Friedrich-Ebert-Straße, in der grade ein Fußgängerzonen-Verkehrsversuch läuft, ist davon nicht betroffen.