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WuppertalPressemeldung – 28.04.2022

Befragung für Zensus 2022 startet Mitte Mai

Mehr Post von der Stadt: Neben Unterlagen zur Landtagswahl und zum Bürgerentscheid bekommen Wuppertalerinnen und Wuppertaler im Zeitraum zwischen dem 2. Mai und Anfang August Post von der Stadt: Alle diejenigen, die nach dem Zufallsprinzip zur Teilnahme am deutschlandweiten Zensus 2022 ausgewählt wurden.

Darin wird die Teilnahme am Zensus angekündigt und darüber informiert, was der Zensus ist und wie die Datenerfassung abläuft.

Der Zensus soll wichtige Basisdaten für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft liefern. Der letzte Zensus wurde 2011 durchgeführt, der diesjährige Zensus soll aktuelle Daten liefern. Erste Ergebnisse des aktuellen Zensus 2022 werden ab November 2023 im Internet veröffentlicht.

Vor Ort sind die Städte für die Organisation des Zensus 2022 zuständig. Der Befragungszeitraum liegt zwischen dem 16. Mai und dem 7. August 2022. Befragt werden zehn bis 15 Prozent der Bevölkerung. In Wuppertal sind das rund 22.000 Menschen an rund 3.500 Anschriften. Außerdem werden alle Menschen befragt, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften leben.

Die Post, die über die Teilnahme und weitere Details des Zensus informiert, wird von den Interviewern persönlich in die Briefkästen geworfen. Auf diesen sogenannten Erstankündigungsschreiben steht der für die Befragung vorgeschlagene Termin. Es handelt sich um eine zweiteilige Befragung. Der erste Teil findet vor Ort persönlich statt. Das dauert zwischen fünf und zehn Minuten pro zu befragender Person. Der zweite Teil soll bevorzugt online durchgeführt werden. Die Interviewer übergeben den Befragten dafür die Zugangsdaten für das offizielle Online-Zensus-Portal.

Für den Zensus 2022 besteht eine Auskunftspflicht. Geregelt ist das im „Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022“ (ZensG 2022). Das bedeutet, dass die Teilnahme an der Befragung nicht freiwillig ist. Bürgerinnen und Bürger, die für die Stichprobe ausgewählt wurden, sind per Gesetz verpflichtet, die ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei Verweigerung der Auskunft droht ein mehrstufiges Mahnverfahren, das in der Festsetzung von Zwangsgeldern münden kann.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Zensus 2022

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