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WuppertalPressemeldung – 31.05.2022

Online-Termine für ukrainische Geflüchtete

Ukrainische Geflüchtete können ab sofort online Termine für Neuanträge beim Jobcenter Wuppertal buchen.

Ab 1. Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Um einen Neuantrag beim Jobcenter zu stellen, können ab sofort Termine online über den Ticket-Shop von Wuppertal-live gebucht werden. Die Termine für Neuanträge nach dem SGB II finden im Jobcenter, Haus der Integration, Friedrich-Engels-Allee 28, 42103 Wuppertal, 3. Etage statt.

Wer kann einen Termin buchen?

Alle ukrainischen Geflüchteten, die noch keinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Wuppertal gestellt haben, können einen Termin buchen. Es muss nur ein Termin pro Familie (Bedarfsgemeinschaft) gebucht werden. Die Terminbuchung für Termine ab dem 01.06.2022 ist ab sofort freigeschaltet. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten oder erst nach dem 01.06.2022 in Wuppertal registriert werden und noch keine finanzielle Hilfe beantragt haben.

Kann ich einen Termin buchen, wenn ich noch nicht über eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG verfüge?

Es besteht nur dann ein Anspruch auf Leitungen nach dem SGB II, wenn Sie über eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel nach §24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verfügen. Sollten Sie dieses Dokument erst im Laufe des Monats Juni 2022 erhalten und vorher wirtschaftliche Hilfe nach dem AsylblG beziehen, besteht erst ab dem 01.07.2022 ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
Bitte vereinbaren Sie trotzdem rechtzeitig einen Termin für einen Neuantrag beim Jobcenter, damit wir Zeit haben, Ihren Antrag zu bearbeiten. Die Fiktionsbescheinigung oder den Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG können Sie nachreichen, sobald sie Ihnen ausgestellt werden. Sodann kann schnell über Ihren Antrag entschieden werden.

Wer braucht keinen Termin zu vereinbaren?

Bisher wurden ukrainische Geflüchtete, die Leistungen nach dem AsylblG erhalten haben und denen ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung erteilt wurde, vom Jobcenter zur Neuantragstellung eingeladen.
Wenn Sie auf diesem Weg bereits einen Termin erhalten und/oder bereits einen Neuantrag beim Jobcenter gestellt haben, brauchen Sie keinen weiteren Termin zu vereinbaren.

Fragen zur Terminvereinbarung

Sollten Sie Fragen zur Terminvereinbarung haben, können Sie uns gerne per Mail oder Telefon kontaktieren.
Mail: termine.ukrainejobcenter.wuppertalde
Telefon: 0202 – 74763 0

Erläuterungen und Hinweise

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