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WuppertalPressemeldung – 16.11.2022

Jahresabschluss: Firmen sollten Fristen beachten

Firmen, die noch offene Forderungen an die Stadt haben, müssen Fristen beachten, um eine rechtzeitige Bearbeitung ihrer Rechnungen sicherzustellen. Darauf macht die Stadt aufmerksam.

Alle Firmen, die in diesem Jahr für die Stadt, für das Jobcenter oder für den Eigenbetrieb Wasser und Abwasser (WAW) Leistungen erbracht haben, sollten deshalb ihre Rechnungen kurzfristig einreichen.

Im Einzelnen gilt:

Für alle Lieferungen und Verträge, die bis zum 30. November 2022 vollständig erfüllt wurden, müssen die Rechnungen bis spätestens Montag, 5. Dezember 2022 bei der Stadt vorliegen.

Für Leistungen, die noch im Dezember 2022 erbracht werden, gilt die Frist zur Vorlage der Rechnungen bis spätestens einschließlich Dienstag, 24. Januar 2023. 

Die Rechnungsanschrift lautet: Stadt Wuppertal, Finanzbuchhaltung – 403.31 Kreditorenbuchhaltung – Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal.

Alle Rechnungen für das aktuelle Jahr, die nach diesem Stichtag eingehen, werden buchhalterisch erst dem Jahr 2023 zugeordnet.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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