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WuppertalPressemeldung – 02.03.2023

„Stärkungspakt NRW“: Ab sofort können Anträge gestellt werden

Die Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stehen der Stadt jetzt zur Verfügung. Wuppertal erhält eine Förderung von 4,4 Millionen Euro. Jetzt können sich Einrichtungen melden, die Gelder in Anspruch nehmen möchten. Die Stadt stellt die notwendigen Infos und Formulare dafür zur Verfügung.

Hinweis: Die Antragsfrist für „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ ist am 31. März 2023 abgelaufen!


Mit dem Stärkungspakt NRW sollen Einrichtungen der Sozial- und Schuldnerberatung, der sozialen Infrastruktur und Programme und Maßnahmen für Einzelfallhilfen in der Stadt unterstützt werden. 

Ziel ist es, diese Einrichtungen zu erhalten und deren Handlungsfähigkeit auszubauen. 

Förderfähig sind unter anderem Ausgaben:

·         für Informationsmaterialien, 

·         für den Betrieb der Einrichtungen (also zum Beispiel für Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken)

·         für Honorarausgaben für Fachkräfte (zum Beispiel Sozialarbeiterinnen und -arbeiter) sowie Ungelernte, Ehrenamtler, Studierende oder Minijobber, die auf Stundenbasis in den Einrichtungen helfen und deren Erhalt oder den Ausbau von Maßnahmen möglich machen

Finanzielle Notfälle

Nicht gefördert werden Einrichtungen, die über andere Förderungen voll finanziert werden. Doppelte Förderungen sind so ausgeschlossen. Personalausgaben und investive Ausgaben werden nicht gefördert. Im Bereich der so genannten Einzelfallhilfen sind nur die direkten Hilfen an Menschen mit finanziellen Notfällen finanzierbar. Das wird im Einzelfall geprüft.

Die Förderung gilt für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023. 

Antrag per Formular

Anträge konnten bis zum 31. März 2023 über den Formularserver der Stadt hier (Öffnet in einem neuen Tab) gestellt werden. 

Anfragen zu Anträgen können an die E-Mail-Adresse staerkungspakt.nrwstadt.wuppertalde gesendet werden. Die Anträge müssen bis zum 31. März gestellt werden.

In einem Antrag muss das aktuelle oder geplante Vorhaben oder Projekt beschrieben werden. Der Antragsteller schließt dann eine so genannte Leistungsvereinbarung mit der Stadt ab.

Wertvolle Arbeit fördren

Das Land stellt mit dem „Stärkungspakt NRW“ den Städten und Kreisen finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land hatte die Fördermittel Ende Januar frei gegeben.

Durch die zusätzliche finanzielle Unterstützung sollen zum einen Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterleisten und sogar ausbauen können; zum anderen soll durch Einzelfallhilfen oder Verfügungsfonds Menschen in existenzieller Notsituation geholfen werden.

„Wir sind sehr dankbar für diese Fördermittel“, so Stadtdirektor und Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn. „Wir und die Menschen in unserer Stadt werden noch lange mit den Folgen von Corona und Ukraine-Krieg zu tun haben. Da ist eine Unterstützung gerade durch soziale Einrichtungen mindestens ebenso wichtig wie die finanzielle Hilfe in Notfällen.“ 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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