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WuppertalPressemeldung – 30.05.2023

Rechtsgutachten bestätigt Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Moschee an der Gathe

Das von der Verwaltung beauftragte Rechtsgutachten einer Fachkanzlei geht davon aus, dass das Bürgerbegehren gegen einen Moschee-Neubau an der Gathe unzulässig ist.

Die Begründung ist, dass sich das Bürgerbegehren gegen den vom Rat bereits im Jahr 2013 beschlossenen Bebauungsplan für das Areal an der Gathe richtet. Bürgerbegehren gegen Bebauungsplanverfahren sind vom Gesetzgeber aber ganz bewusst ausgeschlossen worden, weil diese Verfahren in sich schon umfassende Beteiligungselemente für Bürger beinhalten.

Das Wahlamt war bei einer ersten Prüfung nach der Einreichung des Bürgerbegehrens im März bereits zu derselben Einschätzung gekommen. Die Initiatoren wurden darüber unterrichtet und auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie auch schon vor dem Sammeln von Unterschriften einen Ratsbeschluss über die Zulässigkeit beantragen können. Von dieser Option wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.

Die Frist zum Einreichen der Unterschriften endet am 12. Juni. Das Quorum verlangt für ein gesamtstädtisches Bürgerbegehren rund 10.500 in Wuppertal zur Kommunalwahl zugelassene Unterzeichner. Ein formaler Beschluss des Rates zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens könnte nach der Sommerpause gefasst werden.

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