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WuppertalPressemeldung – 17.05.2023

Stadtverwaltung legt ersten Inklusionsbericht vor

In der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben sind ca. 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die schwerbehindert sind. Dies entspricht einer Quote von rund 8,2 Prozent.

Wer einen Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent hat oder dieser Gruppe gleichgestellt ist (mindestens 30 Prozent  Schwerbehinderungsgrad), der gilt als Schwerbehindert. 

Für diese Beschäftigten gelten besondere rechtliche Schutzvorschriften.

Oberbürgermeister: "Starkes Zeichen setzen"

Oberbürgermeister Uwe Schneidewind: „Leider werden im beruflichen Alltag behinderte und beeinträchtigte Menschen häufig immer noch benachteiligt und ausgegrenzt. Dagegen wollen wir ein starkes Zeichen setzen. Deshalb haben wir in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat eine Inklusionsvereinbarung abgeschlossen, die seit dem 1. November 2021 in Kraft ist. Sie regelt die Maßnahmen zur Unterstützung, Förderung und Beratung von Schwerbehinderten.“ Der Oberbürgermeister macht deutlich: „Diese Vereinbarung ist zum einen Selbstverpflichtung für alle Bereiche der Verwaltung; sie macht gleichzeitig auch verbindlich zu beachtende Vorgaben für die Leistungseinheiten.“

Für Personaldezernent Stefan Kühn ist deshalb wichtig: „Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen müssen die gleichen Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zum beruflichen Fortkommen haben, wie alle anderen Beschäftigten. Dies ist unser Auftrag und Ziel von Inklusion.“

Als Stadtverwaltung Vorbild sein

Die Wuppertaler Inklusionsvereinbarung umfasst dazu ganz konkrete Maßnahmen:

  • Einhaltung der gesetzlichen Pflichtbeschäftigungsquote von 5 Prozent in allen Leistungseinheiten
  • Verfahren zur stufenweisen Wiedereingliederung nach Krankheit /Arbeitsunfähigkeit und begleitende Gespräche durch die Führungskräfte
  • konstruktiver Umgang mit leistungsgewandelten Mitarbeiter*innen
  • Regelungen für Praktika und Ausbildung von Schwerbehinderten/Gleichgestellten
  • Unterstützung dieser Beschäftigtengruppe bei der Ausstattung ihres Arbeitsplatzes
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten
  • Abbau von Barrieren für schwerbehinderte und beeinträchtigte Mitarbeiter*innen

Stefan Kühn abschließend: „All dies sind Vorgaben, die wir umsetzen und auch überprüfen. Wir wollen damit als Stadtverwaltung auch Vorbild sein.“  

Koordiniert und gesteuert werden die Maßnahmen der Inklusionsvereinbarung von Claudia Roscher. Sie ist seit April 2022 die Inklusionsbeauftragte der Stadt Wuppertal. Roscher ergänzt mit ihrer Arbeit die Aufgaben der Inklusionsbeauftragten im Ressort Soziales, Sandra Heinen, die sich um die Anliegen und Verankerung von Inklusion in der Stadtgesellschaft kümmert.

Überzeugungsarbeit leisten

Claudia Roscher: „Inklusion ist eine übergreifende Gemeinschaftsaufgabe in unserer Verwaltung. Ich berate und unterstütze die Stadtverwaltung, damit diese die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen kann. Darüber hinaus bin selbstverständlich auch – neben der Gesamtschwerbehindertenvertretung - Ansprechpartnerin für alle Kolleginnen und Kollegen. Meine wichtigsten Themen sind, für die Anliegen der Schwerbehinderten in der Verwaltung Überzeugungsarbeit zu leisten, Informations- und Qualifizierungsangebote zu machen, die bestehenden Fördermöglichkeiten aufzuzeigen und diese besser für unser Unternehmen zu nutzen, Netzwerke zu anderen Einrichtungen in unserer Stadt zu knüpfen und mich auch um konkrete Einzelfälle zu kümmern.“ 

Vielfältiger Arbeitgeber

Dazu der Leiter des Personalamtes Michael Telian: „Wir sind ein vielfältiger, diverser Arbeitgeber. Deshalb ist es uns wichtig mit der Inklusionsvereinbarung einen Fokus auf die Gruppe der Schwerbehinderten Menschen zu legen. Konkret werben wir gerade vermehrt um junge Menschen mit Beeinträchtigungen. Ihnen bieten wir ein Praktikum an, so dass sie die vielfältigen Möglichkeiten der Stadtverwaltung kennen lernen.“ 

Die Inklusionsvereinbarung legt auch fest, dass einmal jährlich ein Inklusionsbericht erstellt wird, der auch dem Beirat für Menschen mit Behinderung vorgelegt wird.

Der vorliegende Bericht informiert zusammenfassend über die wichtigsten Regelungen und Aufgaben der Inklusionsbeauftragten und zeigt, welche Maßnahmen zur Umsetzung bereits erfolgt und in diesem Jahr geplant sind.

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