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WuppertalPressemeldung – 20.11.2023

Jahresabschluss: Firmen sollten Fristen beachten

Firmen, die noch offene Forderungen an die Stadt haben, müssen Fristen beachten, um eine rechtzeitige Bearbeitung ihrer Rechnungen sicherzustellen.

Alle Firmen, die in diesem Jahr für die Stadt, für das Jobcenter oder für den Eigenbetrieb Wasser und Abwasser (WAW) Leistungen erbracht haben, sollten deshalb ihre Rechnungen kurzfristig einreichen.

Im Einzelnen gilt:

Für alle Lieferungen und Verträge, die bis zum 30. November 2023 vollständig erfüllt wurden, müssen die Rechnungen bis spätestens Dienstag, 5. Dezember 2023 bei der Stadt vorliegen.

Für Leistungen, die noch im Dezember 2023 erbracht werden, gilt die Frist zur Vorlage der Rechnungen bis spätestens einschließlich Mittwoch, 10. Januar 2024. 

Alle Rechnungen für das aktuelle Jahr, die nach diesem Stichtag eingehen, werden buchhalterisch erst dem Jahr 2024 zugeordnet.

Wenn möglich per Mail

Bevorzugt sollten Rechnungen per Mail an Rechnungen-fibuStadt.Wuppertalde eingereicht werden (Pro Mail nur eine Rechnung und nur eine pdf-Datei!) 

Nur wenn technisch nicht möglich, Papierrechnung an:

Stadt Wuppertal, Finanzbuchhaltung – 403.31 Kreditorenbuchhaltung –
Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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