Bis zum 1. Januar 2026 müssen die nordrhein-westfälischen Kommunen eine Entscheidung getroffen haben, wenn sie sich gegen die Einführung und damit für die sogenannte Opt-Out-Regelung entscheiden wollen.
Zum Hintergrund: In Wuppertal wird bereits seit vielen Jahren engagiert das Ziel verfolgt, geflüchtete Menschen mit Bleibeperspektive so schnell wie möglich in eigenen Wohnungen unterzubringen und sie mit Girokonten für ein eigenständiges Leben auszustatten. Das Leben in großen Gemeinschaftsunterkünften, anderenorts durchaus ein Regelfall, ist hier die Ausnahme.
In der Praxis mit einer Bezahlkarte würde gerade dieses Wuppertaler Erfolgsmodell zu einem enormen und dauerhaften bürokratischen Aufwand führen, denn alle Verträge mit laufenden Überweisungen müssten ebenso wie familiäre und andere Rahmenbedingungen individuell für jeden Karteninhaber eingepflegt und jede Änderungstransaktion, etwa bei einem Wechsel des Vermieters, des Handy- oder Versicherungs-Anbieters, laufend aktualisiert werden – und das bei einer zunehmenden Zahl von Karteninhabern, vor allem durch den rückwirkenden Wechsel von ukrainischen Geflüchteten in den Bezug von Asylbewerberleistungen. Gewollte und geförderte Integrationsschritte, wie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, könnten durch ein fehlendes Girokonto sogar behindert werden.
Eine in der politischen Debatte kontrovers diskutierte potentielle Wirkung der Bezahlkarte auf den Zuzug Geflüchteter sieht die Verwaltung unter objektiv-sachlichen Gesichtspunkten als eher unwahrscheinlich an. Das Fazit: Unter den ohnehin schwierigen Arbeitsbedingungen des Ressorts Zuwanderung und Integration mit den nach wie vor massiven Rückständen im täglichen Antragsgeschäft und dem hohen Betreuungsaufwand für die geflüchteten Menschen bedeute die Einführung der Bezahlkarte zusätzliche Belastungen, denen keine positiven Effekte gegenüberstünden. Nach ausführlichen Analysen der Prozesse und Gesprächen mit anderen Kommunen und Institutionen geht das Integrationsressort von einem Mindestaufwand von drei vollen Stellen aus, zuzüglich Vertretungsregelungen, Einarbeitungs- und Schulungsaufwand, Räumen und Ausstattung.