Zuständig für das Planfeststellungsverfahren ist das Eisenbahn-Bundesamt. Die Planungsunterlagen sind noch bis einschließlich 29. Juli 2025 im Internet auf der Seite https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Details/Beteiligung.html?id=V-E100436&idb=B-E100436-01 (Öffnet in einem neuen Tab) einsehbar.
Bis einschließlich 12. August 2025 können Einwendungen gegen die Planung beim Eisenbahn-Bundesamt erhoben werden.
Weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren werden in der Bekanntmachung zur Auslegung https://beteiligung.bund.de/download/p/B-E100436-01/bekanntmachung_auslegung_planunterlagen/Bekanntmachung_Auslegung_Planunterlagen.pdf (Öffnet in einem neuen Tab) gegeben.