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WuppertalPressemeldung – 23.07.2025

Wahlheferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl gesucht

Am 14. September finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Im Falle einer Oberbürgermeisterstichwahl werden die Bürger und Bürgerinnen erneut am 28. September zur Wahlurne gebeten. Für beide Tage sucht die Stadt Wuppertal noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Insgesamt 255 Wahlvorstände müssen mit jeweils sechs Personen besetzt werden. Vorkenntnisse für die Tätigkeit als Wahlhelfer müssen nicht vorhanden sein – alle Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie stellvertretende Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten kurz vor dem Wahltermin eine Einweisung in ihre Tätigkeit. „Neulinge“ sind demnach immer herzlich willkommen! 

Digital über Anmeldeformular melden

Für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gibt es  eine finanzielle Vergütung. Die Meldung als Wahlhelfer/Wahlhelferin erfolgt digital über ein Anmeldeformular (Öffnet in einem neuen Tab). Dabei können auch Wünsche, z.B. Tätigkeit in einem bestimmten Wahllokal oder mit einer bestimmten Person, angegeben werden. Die Wahlbehörde versucht Wünsche soweit wie möglich zu berücksichtigen. 

Folgende Aufgaben erwarten die Wahlhelfer am Wahlsonntag:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr.

Voraussetzung: 16 Jahre und EU-Staatsbürgerschaft

Ab dem 18. August werden die Berufungsschreiben versandt. Die Festlegung des Einsatzes kann jedoch bis zum Samstag vor dem jeweiligen Wahltag erfolgen. Die Anmeldung erfolgt unverbindlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen am Wahltag 16 Jahre alt sein und die deutsche oder eine sonstige EU-Staatsangehörigkeit besitzen. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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