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WuppertalPressemeldung – 25.09.2025

OB-Stichwahl am Sonntag: Letzte Infos zur Stimmabgabe

Am Sonntag, 28. September 2025, steht in Wuppertal die Oberbürgermeister-Stichwahl zwischen Miriam Scherff (SPD) und Matthias Nocke (CDU) an. Für die Wählerinnen und Wähler gibt es vorab noch wissenswerte Infos rund um die Stimmabgabe.

Zunächst einmal gilt folgender Grundsatz: Wahlberechtigt ist, wer bereits zur Hauptwahl am 14. September 2025 wahlberechtigt war. Auch beim Wahllokal muss man nicht rätseln: Es ist ebenfalls dasselbe wie vor 14 Tagen. Und bitte keine Sorge: Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann trotzdem in seinem Wahllokal unter Vorlage eines Lichtbildausweises wählen.

Direktwahl im Rathaus

Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag keine Zeit für einen Gang zur Wahlurne haben, können vorab die Direktwahl im Rathaus Barmen nutzen: Noch bis Freitag, 26. September, können im Rathaus, 3. Etage, Raum A-350, Wahlunterlagen persönlich entgegengenommen und direkt gewählt werden – hierzu unbedingt Personalausweise oder Reisepass mitbringen! Die verbleibenden Öffnungszeiten sind wie folgt:

  • Donnerstag, 25. September: 8 bis 17.30 Uhr
  • Freitag, 26. September: 8 bis 15 Uhr

Briefwähler in Zeitnot  

Was ist, wenn Briefwahl beantragt wurde, man den Rückversand aber nicht mehr rechtzeitig schafft? Ist es zu spät für den postalischen Rückversand, können Wählerinnen und Wähler den gelben Wahlbrief noch bis Sonntag, 28. September, spätestens 16 Uhr, beim Pförtner im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, abgeben. Wahlbriefe, die nach 16 Uhr bei der Wahlbehörde eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten?

Wer Briefwahlunterlagen für die OB-Stichwahl beantragt, aber noch nicht bekommen hat, sollte sich zeitnah bei der Stadt melden. Ansprechpartner ist die Wahlbehörde unter der Tel. 0202-563 7770 oder per E-Mail an briefwahlstadt.wuppertalde

Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gibt es folgende Lösung: Sie können ihre Stimme immer noch im Wahllokal am Wahlsonntag abgeben – aber nur wenn die Briefwahlunterlagen vorab für ungültig erklärt werden. Dies ist bis Freitag, 26. September 2025, um 15 Uhr möglich. Melden sich betroffene Wählerinnen und Wähler nicht rechtzeitig, so ist eine Stimmabgabe im Wahllokal leider nicht mehr möglich. Im Wählerverzeichnis ist dann ein Sperrvermerk gesetzt.

Wer nicht sicher ist, ob er Unterlagen für die Stichwahl beantragt hat – vielleicht schon im Zuge der Kommunalwahl am 14. September –, sollte sich ebenfalls beim Wahlamt melden.

Wahlparty am Sonntag im Rathaus

Einlass ab 17.30 Uhr

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