Dies gilt auch für Hinweise, die über eine App wie „Du bist dein Ort“ oder vergleichbare Apps bei der Stadt eingehen. Soweit es sich dabei um Hinweise auf eine Ordnungswidrigkeit handelt, entscheidet die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen, ob diese im Einzelfall verfolgt werden.
Des Weiteren haben wir erklärt, die App „Du bist dein Ort“ „suggeriere […] ihren Nutzern, dass sie dafür sorge, dass dort gemeldete Mängel umgehend behoben würden“. Diese Behauptung ist eine Interpretation der Aussagen auf der App-Homepage und wird daher als unrichtig widerrufen.