Für dieses Ehrenamt sind Bürgerinnen und Bürger gesucht, die Freude daran haben, Streitigkeiten zu schlichten. Schiedsleute vermitteln unbürokratisch und unparteiisch zwischen den streitenden Parteien, um eine gütliche außergerichtliche Lösung z.B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses sowie nachbarrechtlichen und vermögensrechtlichen Streitigkeiten zu finden.
Fähigkeit zuzuhören ist gefragt
Die Schiedsperson bespricht mit den Beteiligten an einem neutralen Ort in ruhiger Atmosphäre die Probleme. Ziel ist es, einen Vergleich zu erreichen, mit dem beide Seiten einverstanden sind. Dabei sind die Fähigkeiten und die Bereitschaft gefragt, den Beteiligten zuzuhören und auf ihre Probleme einzugehen. Spezielle Vorkenntnisse werden von den Bewerbenden nicht gefordert. Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, viel Geduld und die Fähigkeit zur Abfassung von Vergleichsprotokollen in deutscher Sprache sind allerdings unbedingt notwendig. Das erforderliche fachliche Wissen wird durch Aus‐ und Fortbildungsseminare und die Hilfe erfahrener Schiedspersonen vermittelt. Die Schiedsperson wird von der Bezirksvertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Voraussetzungen für Bewerbende:
- Interesse an der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Alter zwischen 30 und 69 Jahren
- Keine Vorstrafen und keine Betreuung
- Wohnsitz bestenfalls im Schiedsamtsbezirk
Kontakt für Interessierte
Interessierte Personen können sich binnen vier Wochen bei der Stadt Wuppertal per Mail an 003-schiedsamtstadt.wuppertalde bewerben. Ansprechpartnerinnen sind Christiane Schad (Telefon 563‐2354) und Sabine Dörfler (Telefon 563-6772) aus dem Bürgeramt. Bewerbungen von Interessierten mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.