„Die Verbindung dient dem Radverkehr nun als direkte Route zwischen Elberfeld und Barmen“, erläutert Verkehrsdezernent Gunnar Ohrndorf. „Damit gibt es für Radfahrende in beide Richtungen eine parallele Verbindung zur Bundesallee, auf der sie sicher und schnell unterwegs sein können. Mit dem Umbau zur Fahrradstraße gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, die Talachse für den Radverkehr attraktiv zu machen.“ Vorangegangen war ein Votum des Verkehrsausschusses, am Hardtufer eine Fahrradstraße einzurichten.
Der Umbau war notwendig, da der vorherige Schutzstreifen auf der Fahrbahn nicht mehr zeitgemäß war: Sowohl zum fließenden als auch zum ruhenden Verkehr fehlten Sicherheitsabstände. So bestand in Richtung Elberfeld die Gefahr des „Doorings“, wenn sich die Türen parkender Autos öffnen und Radfahrer dadurch zu Fall kommen konnten. Gegen die Einbahnstraße war der Gehweg für Radfahrer freigegeben. Auch das entsprach nicht den Anforderungen an eine Hauptverbindung für den Radverkehr.
Mit der Fahrradstraße ist eine sichere, komfortable und schnelle Verbindung für Fahrradfahrende entstanden. Für Autos bleibt die Straße in Richtung Elberfeld eine Einbahnstraße, für Radfahrende sind beide Fahrtrichtungen freigegeben. Mit der Einrichtung der Fahrradstraße wird die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer herabgesetzt.
Beim Umbau wurde die Fahrbahndecke ab Höhe Berufsinformationszentrum bis zum Kreuzung Haspeler Brücke/Hofkamp saniert, die Ampelanlagen wurden angepasst. Die Straße wurde neu asphaltiert und erhielt Markierungen als Fahrradstraße. Die Maßnahme hat rund 450.000 Euro gekostet.
„Die neue Situation bedeutet für alle Verkehrsteilnehmer eine Umgewöhnung“, so Ohrndorf. „Mit gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufeinander sollte sich die Veränderung aber schnell einspielen und zu mehr Komfort und Sicherheit führen.“
Neben der Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern. Wenn Radler überholt werden, muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Radfahrer haben auf Fahrradstraßen Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren.