In diesem Zeitraum besteht weiterhin die Möglichkeit, der Stadt einen Sanierungs- und Rettungsplan für das Gebäude vorzulegen. Dieser muss nachvollziehbar darlegen, wie die bestehende Gefährdung beseitigt und das Gebäude gesichert werden kann.
Gefahrenquelle muss beseitigt werden
Es ist die gesetzliche Pflicht der Stadtverwaltung, die Sperrung und die Gefahrenlage schnellstmöglich zu beenden. Die Einschränkungen am Wiedener Kreuz haben erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Mobilität in diesem Bereich. Zwar konnte mit der eingerichteten Ampelanlage die meistgenutzte Fahrtrichtung wiederhergestellt und eine erste Entlastung erreicht werden, eine Freigabe des Bereiches ist jedoch erst möglich, wenn die Gefahrenquelle beseitigt ist.
„Die Bürgerinnen und Bürger müssen derzeit große Umwege in Kauf nehmen. Auch für die heimischen Landwirte und etliche Unternehmen ist diese Situation ein echtes Problem. Daher hat die Beseitigung der Sperrung für die Stadtverwaltung oberste Priorität“, so der Dezernent für Stadtentwicklung, Bauen und Mobilität, Gunnar Ohrndorf. Dem Eigentümer sei ausreichend Gelegenheit gegeben worden, eine tragfähige Lösung vorzulegen. „Da dies bislang nicht geschehen ist, mussten wir jetzt die notwendigen ordnungsrechtlichen Schritte vorbereiten“, erklärte Ohrndorf.