Das Heft des Handelns liegt damit jetzt beim Eigentümer des betroffenen Hauses. Bis zum 10. Juni läuft eine amtliche Anhörungsfrist, bis zu deren Ablauf der Eigentümer ein Konzept zu dem von ihm beabsichtigten Erhalt des Gebäudes vorlegen soll. Die Experten der Stadtverwaltung halten einen Abriss für die einzige finanziell und auch mit Blick auf eine zeitliche Perspektive sinnvolle Lösung. Das Gesetz schreibt in dieser Situation zunächst eine befristete Anhörung vor, um dem Eigentümer eine weitere Chance zur Nachbesserung zu geben. Diese Frist endet am 10. Juni.
Die Stadt betont, dass sie jederzeit bereit für Gespräche war und dies auch weiterhin ist. Jetzt liegt die Verantwortung für den nächsten Schritt aber beim Eigentümer des Gebäudes.
Möglichkeiten ausgereizt
Bis zu einer endgültigen Lösung regelt seit dem 26. Mai eine Baustellenampel den Verkehr am Wiedener Kreuz. Diese schöpft die maximalen Wartezeiten bereits voll aus und kann die großen Fahrzeugmengen nur schwer bewältigen. Aus diesem Grund müssen Autofahrer an der Kreuzung weiterhin viel Geduld mitbringen. Wer kann, sollte den gesamten Bereich daher nach Möglichkeit weiterhin großräumig umfahren.