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WuppertalPressemeldung – 21.05.2026

Wiedener Kreuz: Einbahnstraßenregelung eingerichtet

Die Stadt Wuppertal hat am Donnerstag, 21. Mai, die Einbahnstraßenregelung am Wiedener Kreuz eingerichtet. Bei der Maßnahme handelt es sich um die erste Teilöffnung der aufgrund eines einsturzgefährdeten Hauses gesperrten Kreuzung an der der Düsseldorfer Straße.

Die Einbahnstraßenregelung im Detail: Autofahrer können aus Richtung Osten von der Autobahn kommend die Düsseldorfer Straße in Richtung Mettmann, Wülfrath und Vohwinkel fahren. Auf diesem Weg gilt zunächst ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde. Wer aus Richtung der Bahnstraße, der Wiedener Straße oder von Westen kommt, kann die Kreuzung in dieser ersten Phase jedoch noch nicht nutzen.

Ampel soll nächste Woche kommen

Damit stellt die Stadt die meistgenutzte Fahrtrichtung am Wiedener Kreuz wieder her. In der Woche nach Pfingsten soll eine Behelfsampel die Situation weiter verbessern. Diese Ampelanlage regelt dann auch den Verkehr aus der Bahnstraße und von der westlichen Düsseldorfer Straße.

Die Stadt hat den Eigentümer des einsturzgefährdeten Hauses aufgefordert, aktiv an einer endgültigen Lösung mitzuarbeiten. Da auch die Teilöffnung den Verkehr stark bremsen wird, rät die Verwaltung weiterhin dazu, den Bereich nach Möglichkeit großräumig zu umfahren. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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