Erziehungsberechtige, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 geboren worden sind, können ihre Kinder dann für die erste Klasse anmelden. Für Grundschulen in freier Trägerschaft gelten andere Anmeldetermine. Eltern und erziehungsberechtigte Personen vereinbaren ihren Termin direkt mit der Grundschule.
Dokumente mitbringen
Zum Anmeldetermin an der Grundschule müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:
- das Einladungsschreiben für die Anmeldung
- ein Identitätsnachweis des Kindes (Familienstammbuch, Geburtsurkunde, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- die Formulare „Anmeldebestätigung“ (von allen sorgeberechtigten Personen unterschrieben)
- die Vollmacht zur Schulanmeldung der weiteren sorgeberechtigten Person, wenn nicht anwesend oder bei Alleinsorgeberechtigten
- ein Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (Impfbuch)
OGS-Anmeldung
Eltern können zudem ihre Anmeldung für eine Betreuung im offenen Ganztag oder der Übermittagsbetreuung abgeben.
Informationen zum Einschulungsverfahren sind auch unter folgendem Link abrufbar. Dort finden sich Antworten auf die häufigsten Fragen, die jeweilige wohnortnächste Schule sowie Fristen- und Verfahrensabläufe.