Denkmalplakette
Mit der Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen können Eigentümerinnen und Eigentümer sichtbar machen, dass ihr Gebäude ein eingetragenes Baudenkmal ist. Die Plakette weist auf die besondere geschichtliche, wissenschaftliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung des Gebäudes hin und macht das baukulturelle Erbe unserer Stadt im öffentlichen Raum erkennbar.
Die Vergabe der Denkmalplaketten geht auf einen Erlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 1988 zurück. Seitdem kennzeichnen die Plaketten denkmalgeschützte Gebäude in vielen Städten und Gemeinden des Landes.
Welche Plakette gibt es?
Für eingetragene Baudenkmäler steht folgende Plakette zur Verfügung:
- Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen
Die klassische Plakette aus emailliertem Stahlblech wird Eigentümerinnen und Eigentümern eingetragener Baudenkmäler kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Die Denkmalplakette kann ausschließlich für Gebäude ausgegeben werden, die in die Denkmalliste der Stadt Wuppertal eingetragen sind.
Kostenfreie Beantragung
Die Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen kann von Eigentümerinnen und Eigentümern eines in die Denkmalliste der Stadt Wuppertal eingetragenen Baudenkmals kostenfrei bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden.
Wir würden uns daher freuen, wenn möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit nutzen und ihre denkmalgeschützten Gebäude mit einer Denkmalplakette kennzeichnen.
Bei Interesse beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen Ausführungen und den Möglichkeiten der Anbringung.
Kontakt: denkmalschutzstadt.wuppertalde