Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November (Novemberhilfe) bietet weitere zentrale Unterstützung in Form einer anteiligen Umsatzerstattung. Anträge können voraussichtlich Ende November gestellt werden. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden zunächst Abschlagszahlungen erfolgen. Soloselbständige sollen eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro erhalten, Unternehmen von bis zu 10.000 Euro.
Wie die Antragsstellung genau abläuft und wer Chancen auf die sogenannten "Novemberhilfen" hat, darüber informiert die Bundesregierung auf ihren Seiten: