Fortschreibungen des HSP
Die Stadt Wuppertal ist gesetzlich verpflichtet, den Haushaltssanierungsplan (HSP) fortzuschreiben, um auf eventuelle Änderungen, die den Haushaltsausgleich gefährden könnten, reagieren zu können.
Die bisherigen Änderungen im Überblick (chronologisch absteigend sortiert):
10. Fortschreibung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.03.2021 die 10. Fortschreibung des HSP für das Jahr 2021 beschlossen. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 25.08.2021 erteilt.
9. Fortschreibung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 gemeinsam mit dem Haushalt 2020/2021 auch die 9. Fortschreibung des HSP für das Jahr 2020 beschlossen. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 02.04.2020 erteilt.
8. Fortschreibung
Am 19.11.2018 wurde die 8. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans (HSP) 2012 – 2021 für das Jahr 2019 vom Rat der Stadt beschlossen; die Genehmigung der Bezirksregierung hierzu wurde am 01.04.2019 erteilt.
Hierbei wurden insbesondere absehbare Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen und Steuern, bei den Personalaufwendungen sowie im Bereich der sozialen Leistungen berücksichtigt. Bei den HSP-Maßnahmen ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen; neue Maßnahmen mussten nicht beschlossen werden.
7. Fortschreibung
Gemeinsam mit dem Beschluss zum Haushaltsplan 2018/2019 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.12.2017 auch die 7. Fortschreibung des HSP für das Jahr 2018 beschlossen (vgl. hierzu die Anlagen 02 und 03 zu fortgeschriebener Ergebnis- und Maßnahmenplanung in der Drucksache VO/1088/17 zur Haushaltssatzung 2018/2019).
6. Fortschreibung
Am 14.11.2016 wurde die 6. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans (HSP) 2012 – 2021 für das Jahr 2017 vom Rat der Stadt beschlossen und mit Verfügung vom 14.07.2017 genehmigt.
Hierbei wurden insbesondere absehbare Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen und Steuern sowie im Bereich der sozialen Leistungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden Zuweisungen, die sich voraussichtlich aus der „5 Mrd. €-Entlastung des Bundes“ ergeben, übernommen. Bei den HSP-Maßnahmen ergaben sich keine Veränderungen; neue Maßnahmen mussten nicht beschlossen werden.
5. Fortschreibung
Am 27. Okt. 2015 ist – gemeinsam mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2016/2017 – die 5. Fortschreibung des HSP für das Jahr 2016 als Entwurf in den Rat der Stadt eingebracht worden.
Bei den Maßnahmen gibt es keine wesentlichen Veränderungen; allein die ursprünglich vorgesehene „Aufgabe des Übergangswohnheims Klingelholl“ (Maßnahme 5.7) kann bis auf Weiteres nicht realisiert werden.
Der Haushaltsplan und die 5. HSP-Fortschreibung wurden mit Drs. VO/2119/15-Ergänzung in der Ratssitzung am 14. Dez. 2015 beschlossen. Mit Verfügung vom 22.07.2016 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Haushaltsplan 2016/2017 und die 5. Fortschreibung genehmigt.
4. Fortschreibung
Am 10. Nov. 2014 wurde die 4. Fortschreibung für das Jahr 2015 auf Basis der Drucksachen VO/0610/14 nebst Ergänzungen vom Rat beschlossen.
Hierbei wurden insbesondere absehbare Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen und Steuern sowie im Bereich der sozialen Leistungen berücksichtigt, aber auch Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen bei den HSP-Maßnahmen vorgenommen.
Mehrere Maßnahmen können nicht mehr wie geplant umgesetzt werden und sind z. T. künftig nicht mehr weiterzuverfolgen. Neu hinzugekommen sind die Maßnahmen 6.3 (weitere Erhöhung der Vergnügungssteuer), 6.6 (Einführung einer Abgabe auf Sportwettbüros – ab dem Jahr 2016) und 7.5 (Optimierung des Schuldenportfolios).
Der aktuelle Stand der Maßnahme-Übersicht zur HSP-Fortschreibung für das Jahr 2015 ist der Anlage 02 der Drs. Nr. VO/0610/14/2. Ergänzung zu entnehmen.
Zur fortgeschriebenen Ergebnisplanung bis 2021 wird auf die Anlage 01 der vorstehend genannten Drucksache verwiesen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die 4. HSP-Fortschreibung für das Jahr 2015 mit Verfügung vom 18.03.2015 genehmigt.
3. Fortschreibung
Am 18. November 2013 hat der Rat der Stadt sowohl den Haushaltsplan 2014/2015 als auch die 3. Fortschreibung des HSP für das Jahr 2014 beschlossen.
Die fortgeschriebene Ergebnisplanung für den Zeitraum bis 2021 ist als Anlage mit der Haushaltssatzung (Drs. Nr. VO/1006/13) beschlossen worden; inhaltlich wird auf die Drucksachen Nrn. VO/0850/13 in Verbindung mit VO/0727/13 verwiesen.
Mit der Fortschreibung müssen neben Verschlechterungen im Bereich der Sozialen Leistungen auch die um rd. 10,9 Mio. € jährlich reduzierten Zuwendungen des Landes nach dem Stärkungspaktgesetz berücksichtigt werden. Diese Hilfen werden jedoch in der Höhe von rd. 60 Mio. € jetzt bis 2017 gewährt und erst ab 2018 degressiv abgeschmolzen.Nach der Fortschreibung 2014 wird jetzt der dauerhafte Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2017 erreicht.
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde mit Verfügung vom 06.02.2014 erteilt. Danach ist die Veröffentlichung der Satzung im Stadtboten vom 12. Febr. 2014 (Sonderdruck) erfolgt.
2. Fortschreibung
Am 12. November 2012 hat der Rat die 2. Fortschreibung beschlossen, und zwar ohne neue Einsparungen beschließen zu müssen. Denn obwohl Wuppertal 2013 rund 18,4 Mio. Euro weniger Schlüsselzuweisungen als geplant vom Land bekommen wird, wird diese Verschlechterung durch höhere Gewerbesteuereinnahmen und geringere Zinsausgaben kompensiert. Die Stadt bleibt also auf Konsolidierungskurs, und es bestätigt sich erneut die Qualität und Solidität des beschlossenen Sanierungskonzeptes (Drucksache Nr. VO/0713/12).
1. Fortschreibung
Am 17. September 2012 hat der Rat der Stadt eine 1. Fortschreibung im Zusammenhang mit der Einführung der Infrastrukturabgabe (Übernachtungssteuer) beschlossen (vgl. Drs. Nr. VO/0572/12).
Ausgangslage
Zusammen mit dem Haushaltsplan 2012/2013 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 7. Mai 2012 den Haushaltssanierungsplan 2012 – 2021 beschlossen; beides wurde von der Aufsichtsbehörde am 2. Juli 2012 genehmigt. Damit verfügte die Stadt Wuppertal erstmals seit vielen Jahren wieder über eine rechtskräftige Haushaltssatzung.
In Haushaltsplan und HSP wird der Haushaltsausgleich erstmalig in 2016 erreicht und dauerhaft für die Zeit bis zum Jahr 2021 – bei rückläufigen Zuweisungen des Landes – dargestellt.