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Fahrradstraße Hardtufer

Hardtufer ist Fahrradstraße

Die Straßenabschnitte Hünefeldstraße (ab Höhe des Berufsinformationszentrum) und Hardtufer ist nun offiziell Fahrradstraße. Die vom Ausschuss für Verkehr im Juni 2024 beschlossene Einrichtung der Fahrradstraße wurde in den letzten Wochen baulich umgesetzt.

Die Einrichtung der Fahrradstraße ist ein wichtiger Bestandteil der Parallelführung für den Radverkehr zur Bundesallee 7. Der heute Schutzstreifen auf der Fahrbahn war nicht mehr zeitgemäß, da sowohl zum fließenden, als auch zum ruhenden Verkehr Sicherheitsräume fehlen. Gegen die Einbahnstraße war der Radfahrende auf dem Gehweg mit „Radfahrer frei“ zugelassen. Auch dies entsprach nicht den Anforderungen an eine Hauptverbindung für den Radverkehr. Mit der Umsetzung einer Fahrradstraße in dem Bereich Hünefeldstraße/Hardtufer ist eine sichere, komfortable und schnelle Verbindung für Fahrradfahrende entstanden. Der Kraftfahrzeugverkehr wird weiterhin im Einrichtungsverkehr in Fahrtrichtung Elberfeld geführt, während für Radfahrende beide Fahrtrichtungen freigegeben sind. Mit der Einrichtung der Fahrradstraße wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt.

Im Bereich Hardtufer wird der Fußgänger, wie im Bestand auf einem einseitigen Gehweg auf Straßenniveau, auf der südlichen Seite geführt. Zum Schutz der Fußgänger sind die vorhandenen Trennelemente zur Fahrbahn durch neue Trennelemente ersetzt worden. 

Im Knotenpunkt Hardtufer/Hofkamp/Haspeler Brücke werden die Fahrbeziehungen geradeaus und links eine Fahrspur zusammengelegt. Dies schafft den Platz, damit der Radfahrende in Gegenrichtung nicht auf den Gehweg fahren muss. 

Bestandteil der Maßnahme war ebenfalls ein neuer Deckenüberzug sein um Unebenheiten und doppelte Markierungen zu beseitigen. 

Die neue Situation bedeutet für alle zunächst eine Umgewöhnung. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden aufeinander sollte sich die Veränderung schnell einspielen und zu mehr Komfort und Sicherheit führen.

Was die Einrichtung der Fahrradstraße konkret bedeutet

Wie ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit?

Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der zugelassene Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

Sofern Rad Fahrende von einem Kfz überholt werden sollen/müssen, muss dies mit einem Abstand von 1,5m erfolgen. Rad Fahrende haben auf Fahrradstraße Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren.

Wer darf auf der Fahrradstraße fahren?

Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge (im Sinne der eKFV) darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Um eine rechtssichere und unmissverständliche Freigabe von Fahrradstraßen für den Kraftfahrzeugverkehr sicherzustellen, hat das Ministerium für Verkehr NRW hierfür das neue Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" vorgegeben. Dieser Zusatz erfasst neben Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas auch alle Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge, und ermöglicht damit beispielsweise auch eine Anlieferung durch LKW. Für den zugelassenen Kfz-Verkehr gelten jedoch die bereits genannten besonderen Rücksichts- und Sorgfaltspflichten.

 

Im konkreten Fall der Fahrradstraße Hünefeldstraße/Hardtufer ist der Zugang zu den Häusern und öffentlichen Einrichtungen durch das oben beschriebene Zusatzzeichen „Kfz-Verkehr frei” weiterhin uneingeschränkt möglich.

Entfallen KFZ-Stellplätze?

Ja, die Kfz-Parkplätze müssen reduziert werden. 

Durch die Einrichtung der Fahrradstraße ist das Parken auf der Fahrbahn in großenteilen des Hardtufers nicht mehr möglich. Im Bereich der Hünefeldstraße werden die bestehenden gekennzeichneten Parkständen erhalten bleiben. 

Die Erfahrung durch die Einrichtungen anderer Fahrradstraßen in Wuppertal (z. B. Fahrradstraße Friedrichstraße, Luhnsstraße und Rutenbeckerweg), wo ebenfalls das Parken im Zuge der Fahrradstraßeneinrichtung neu strukturiert werden musste, zeigt, dass sich die anfänglichen Herausforderungen nach einiger Zeit regulieren.

Rückfragen

Die neue Situation bedeutet für alle zunächst eine Umgewöhnung. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer aufeinander sollte sich die Veränderung schnell einspielen und zu mehr Komfort und Sicherheit für alle Beteiligten führen. Für eventuelle Rückfragen können Sie sich gerne an fahrradstrassestadt.wuppertalde oder 0202-563-0 wenden.

Poltische Beschlüsse

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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