Fahrradstraße Ludgerweg
Im Jahr 2024 wurde ein Grundsatzbeschluss zur Planung einer Fahrradstraße im Ludgerweg gefasst. Details können der auf der Internetseite unten stehenden Drucksache entnommen werden.
Der Abschnitt zwischen der Einmündung Neulandweg und dem Abzweig der Nordbahntrasse in das Waldgebiet soll nach Abschluss der Kanal- und Straßensanierungsmaßnahme sowie im Rahmen der Neuordnung des ruhenden Verkehrs zu einer Fahrradstraße umgestaltet werden.
Der Ludgerweg übernimmt eine wichtige Funktion im städtischen Radverkehrsnetz. Er ist Bestandteil des Nordbahntrassenverlaufes sowie Hauptachse des 2019 vom Rat der Stadt beschlossenen Radverkehrskonzeptes der Stadt Wuppertal. Daher ist die Optimierung des Abschnittes für den dort stark frequentierten Radverkehr anzustreben.
Die Stadtverwaltung Wuppertal arbeitet derzeit an der konkreten Planung der Maßnahme.
Über die Umsetzung der Maßnahme wird die Bezirksvertretung Vohwinkel in ihrer Sitzung am 11. Juni 2025 entscheiden.
Das Ressort Straßen und Verkehr und die Bezirksvertretung läd alle Anwohnenden zu einem Informationsabend in die Kirche St. Ludger ein.
Die Veranstaltung findet am 03.06.2025 statt.
Im Rahmen der Veranstaltung wird die Planung vorgestellt und es besteht die Möglichkeit alle wichtigen Fragen der Anwohner*innen sowie allen interessierten und betroffenen Bürger*innen zu besprechen.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte folgenden Link:
Anmeldung Infoveranstaltung 03.06.2025
In Ausnahmefällen ist eine telefonische Anmeldung zur Veranstaltung unter 563-2734 möglich.
Sollten Sie aufgrund einer Mobilitätseinschränkung keine Treppenstufen nutzen können, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung im Feld „Bemerkungen“ an, damit es organisatorisch berücksichtigt werden kann.
Was die Einrichtung der Fahrradstraße konkret bedeutet
Wie ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit?
Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der zugelassene Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Sofern Rad Fahrende von einem Kfz überholt werden sollen, muss dies mit einem Abstand von 1,5m erfolgen.
Wer darf auf der Fahrradstraße fahren?
Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge (im Sinne der eKFV) darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Um eine rechtssichere und unmissverständliche Freigabe von Fahrradstraßen für den Kraftfahrzeugverkehr sicherzustellen, hat das Ministerium für Verkehr NRW hierfür das neue Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" vorgegeben. Dieser Zusatz erfasst neben Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas auch alle Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeuge, und ermöglicht damit beispielsweise auch eine Anlieferung durch LKW. Für den zugelassenen Kfz-Verkehr gelten jedoch die bereits genannten besonderen Rücksichts- und Sorgfaltspflichten.
Der Zugang zu den Häusern im Ludgerweg wird durch das Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" weiterhin uneingeschränkt ermöglicht.
Entfallen KFZ-Stellplätze?
Die Anzahl der markierten Stellplätze bleibt unverändert.
Bereits vor der Umgestaltung zur Fahrradstraße gab es im betreffenden Abschnitt des Ludgerwegs (zwischen dem Ludgerweg 11 und 42) insgesamt 23 markierte KFZ-Parkplätze auf der Fahrbahn. Auch nach Umsetzung der Maßnahme steht diese Anzahl im öffentlichen Raum zur Verfügung.
Allerdings darf nach Umsetzung der Maßnahme lediglich in den gekennzeichneten Parkständen geparkt werden.
Die Erfahrung durch die Einrichtungen anderer Fahrradstraßen in Wuppertal (z. B. Fahrradstraße Friedrichstraße), wo ebenfalls das Parken im Zuge der Fahrradstraßeneinrichtung neu strukturiert werden musste, zeigt, dass sich die anfänglichen Herausforderungen nach einiger Zeit regulieren.
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