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Fahrradstraße Luhnsstraße

Fertigstellung der Fahrradstraße Luhnsstraße

Die Luhnsstraße ist im Abschnitt Hausnummer 40 und 98 jetzt offiziell Fahrradstraße. Die von der Bezirksvertretung im Oktober 2023 beschlossene Einrichtung der Fahrradstraße Luhnsstraße wurde im September 2024 von der Verwaltung umgesetzt.

Die Einrichtung der Fahrradstraße betrifft den Abschnitt zwischen den Häusern Luhnsstraße 40-98 und wird am westlichen Endpunkt über die angrenzende Grünfläche, wo extra ein aspahltierter Weg für den Radverkehr angelegt wurde auf die Dr.-Kurt-Herberts-Straße geführt.

Bereits vor Ausweisung der Fahrradstraße war das Fahrradfahren auf der Luhnsstraße möglich und wurde auch genutzt. Viele nutzten jedoch auch den für Radfahrende freigegeben Gehweg als alternative Möglichkeit. Durch die Beschilderung „Gehweg“ (VZ 239) und dem Zusatz „Radfahrer frei“ (ZZ 1022-10) galt ein Benutzungsrecht, aber keine Benutzungspflicht des Weges im Seitenraum. Durch die Beschilderung „Radfahrer frei“ galt für Radfahrende Schrittgeschwindigkeit, um den Fußverkehr nicht zu gefährden. Der Radverkehr war mittels der Beschilderung dem Fußverkehr untergeordnet, was jedoch in der Realität aus Beobachtungen nicht gelebt wurde. Eine Führung des Radverkehrs in beiden Fahrtrichtungen auf dem Gehweg war auf Grund der vorhandenen Breiten und der hohe Radverkehrsbelastung durch den Nordbahntrassenverlauf nicht mehr vertretbar. Die Einrichtung der Fahrradstraße führt somit zu einer Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger*innen auf dem Gehweg und führt den Radverkehr gebündelt auf die Straße

Was die Einrichtung der Fahrradstraße konkret bedeutet

Wie ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit?

Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der zugelassene Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

Sofern Rad Fahrende von einem Kfz überholt werden sollen, muss dies mit einem Abstand von 1,5m erfolgen.

Wer darf auf der Fahrradstraße fahren?

Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge (im Sinne der eKFV) darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Um eine rechtssichere und unmissverständliche Freigabe von Fahrradstraßen für den Kraftfahrzeugverkehr sicherzustellen, hat das Ministerium für Verkehr NRW hierfür das neue Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" vorgegeben. Dieser Zusatz erfasst neben Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas auch alle Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeuge, und ermöglicht damit beispielsweise auch eine Anlieferung durch LKW. Für den zugelassenen Kfz-Verkehr gelten jedoch die bereits genannten besonderen Rücksichts- und Sorgfaltspflichten.

Der Zugang zu den Häusern im Ludgerweg wird durch das Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" weiterhin uneingeschränkt ermöglicht. 

Ist die Fahrradstraße bevorrechtigt?

Die Verkehrsregelung Rechts-vor-Links wird mit der Umsetzung der Fahrradstraße geändert. Der Verkehr auf der Fahrradstraße wird an Einmündungen bevorrechtigt. Das heißt, dass darauf einbiegende Fahrzeuge entsprechend dem Verkehrszeichen VZ 205 („Vorfahrt gewähren!“) die Vorfahrt gewähren müssen.

Rad Fahrende haben auf Fahrradstraßen Vorrang. Rad Fahrende dürfen auch nebeneinander fahren. 

Entfallen KFZ-Stellplätze?

Ja, die KFZ-Parkplätze müssen reduziert werden. 

Durch die Einrichtung der Fahrradstraße ist das Parken auf der Fahrbahn zwischen den Hausnummern 40 und 98 nicht mehr möglich. Es darf weiterhin in den gekennzeichneten Parkständen geparkt werden. Neben privaten Parkständen stehen im öffentlichen Raum weiterhin rund 70 Parkstände für Anwohnende im Bereich der gesamten Luhnsstraße zur Verfügung.

Die Erfahrung durch die Einrichtungen anderer Fahrradstraßen in Wuppertal (z. B. Fahrradstraße Friedrichstraße), wo ebenfalls das Parken im Zuge der Fahrradstraßeneinrichtung neu strukturiert werden musste, zeigt, dass sich die anfänglichen Herausforderungen nach einiger Zeit regulieren.


Wir bitten jegliche Unannehmlichkeiten während der Umsetzung der Fahrradstraße zu entschuldigen.

Die neue Situation bedeutet für alle zunächst eine Umgewöhnung. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer aufeinander sollte sich die Veränderung schnell einspielen und zu mehr Komfort und Sicherheit für alle Beteiligten führen.


Entwurfsplanung Fahrradstraße

Für eventuelle Rückfragen können Sie sich gerne an
fahrradstrassestadt.wuppertalde oder 0202-563-0 wenden.
Alle Unterlagen zu den politischen Beschlüssen finden Sie in den untenstehenden Links.


Sicher unterwegs im Straßenverkehr

"hättest du’s gewusst? Fahrradstraße" - Video der AGFS

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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