Fahrradstraße Wartburgstraße
Die Straßenabschnitte Wartburgstraße (ab Knotenpunkt Loherstraße) und die Straße Farbmühle werden offiziell Fahrradstraße. Die vom Ausschuss für Verkehr im Juni 2025 beschlossene Einrichtung der Fahrradstraße wird August 2026 von der Verwaltung umgesetzt.
Im Bereich Wartburgstraße zwischen Wasserstraße und Loher Straße wird künftig der Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße auf einem Radfahrstreifen geführt. Der Radverkehr in Richtung Elberfeld wird, wie im angrenzenden Abschnitt Unterdörnen, im fließenden Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn mitgeführt. Erst ab dem Knotenpunkt Loher Straße in Fahrtrichtung Elberfeld wird die Wartburgstraße zur Fahrradstraße.
Die Einrichtung des Radfahrstreifens und der Fahrradstraße ist ein wichtiger Bestandteil der Parallelführung für den Radverkehr zu Bundesallee 7 und ein wichtiger Teilabschnitt im Anschluss an die Straße Unterdörn.
Mit der Umsetzung einer Fahrradstraße in dem Bereich Wartburgstraße entsteht eine sichere, komfortable und schnelle Verbindung für Fahrradfahrende. Der Kraftfahrzeugverkehr wird weiterhin im Einrichtungsverkehr in Fahrtrichtung Elberfeld geführt, während für Radfahrende beide Fahrtrichtungen freigegeben sind. Mit der Einrichtung der Fahrradstraße wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt.
Bestandteil der Maßnahme ist ebenfalls ein neuer Deckenüberzug um Unebenheiten und doppelte Markierungen zu beseitigen, der bereits im Herbst 2025 umgesetzt wurde.
Die neue Situation bedeutet für alle zunächst eine Umgewöhnung. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden aufeinander sollte sich die Veränderung schnell einspielen und zu mehr Komfort und Sicherheit für alle Beteiligten führen.
Was die Einrichtung der Fahrradstraße konkret bedeutet
Wie ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit?
Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der zugelassene Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Sofern Rad Fahrende von einem Kfz überholt werden sollen, muss dies mit einem Abstand von 1,5m erfolgen. Rad Fahrende haben auf Fahrradstraßen Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren.
Wer darf auf der Fahrradstraße fahren?
Der Zugang zu den Häusern und öffentlichen Einrichtungen an der Wartburgstraße und der Straße Farbmühle wird durch das Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" weiterhin uneingeschränkt ermöglicht.
Dieser Zusatz erfasst neben Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas auch alle Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeuge, und ermöglicht damit beispielsweise auch eine Anlieferung durch LKW. Für den zugelassenen Kfz-Verkehr gelten jedoch die bereits genannten besonderen Rücksichts- und Sorgfaltspflichten.
Der Zugang zu den Häusern und öffentlichen Einrichtungen an der Wartburgstraße und der Straße Farbmühle wird durch das Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" weiterhin uneingeschränkt ermöglicht.
Entfallen KFZ-Stellplätze?
Ja, die KFZ-Parkplätze müssen reduziert werden.
Durch die Einrichtung der Fahrradstraße ist das Parken in der Wartburgstraße weiterhin in den gekennzeichneten Parkständen möglich. In der Farbmühle fallen die Parkstände auf der Fahrbahn weg.
Die Erfahrung durch die Einrichtungen anderer Fahrradstraßen in Wuppertal (z. B. Fahrradstraße Friedrichstraße, Luhnsstraße und Rutenbeckerweg), wo ebenfalls das Parken im Zuge der Fahrradstraßeneinrichtung neu strukturiert werden musste, zeigt, dass sich die anfänglichen Herausforderungen nach einiger Zeit regulieren.
Neue Situation für alle
Die neue Situation bedeutet für alle zunächst eine Umgewöhnung. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer aufeinander sollte sich die Veränderung schnell einspielen und zu mehr Komfort und Sicherheit für alle Beteiligten führen.
Wir bitten jegliche Unannehmlichkeiten während der Umsetzung der Fahrradstraße zu entschuldigen.
Für eventuelle Rückfragen können Sie sich gerne an fahrradstrassestadt.wuppertalde oder 0202-563-0 wenden.
Politische Beschlüsse zur Fahrradstraße:
Ausschuss für Verkehr 22.08.2023 (Öffnet in einem neuen Tab)
Ausschuss für Verkehr 17.06.2025 (Öffnet in einem neuen Tab)