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Talachsenradweg (Radverkehrsführung parallel zur B 7) – Abschnitt Hünefeldstraße

Änderung der Radverkehrsführung in der Hünefeldstraße

Von 2017 bis 2019 wurde das damalige Radverkehrskonzept, unter Beteiligung der Bürgerschaft, überarbeitet und im Sommer 2019 vom Rat der Stadt beschlossen (siehe Drucksache VO/0256/19 unten unter Links). Im Zuge der Überarbeitung des Radverkehrskonzept wurden Handlungsachsen (Strecken, die eine sehr wichtige Führung für den Radverkehr darstellen) festgelegt. Eine dieser Handlungsachsen verläuft parallel zur B 7 vom Steinweg in Barmen bis zur Briller Straße in Elberfeld und wird als sogenannter Talachsenradweg bezeichnet. Es wird angestrebt, perspektivisch auf der gesamten Länge eine optimierte Führung für den Radverkehr für beide Fahrtrichtungen zu erzielen.

Mittels der Drucksache VO/0380/20 (siehe auf dieser Seite unter Links) hat sich die Verwaltung einen Grundsatzbeschluss von den zuständigen politischen Gremien eingeholt, um sich konkret mit der Planung und Optimierung des Talachsenradweges beschäftigen zu dürfen.

Im Bereich Unterdörnen konnten bereits bauliche Maßnahmen zwecks Optimierung der Radverkehrsführung umgesetzt werden. Für die Abschnitte Wartburgstraße und Farbmühle werden zurzeit konkrete Planungen erstellt, sodass nun auch bereits der Abschnitt der Hünefeldstraße planerisch betrachtet werden konnte und das Ergebnis dem Ausschuss für Verkehr zwecks Beschlussfassung vorgelegt wurde.

Nach erfolgtem Beschluss des Verkehrsausschusses im Februar 2023 soll die als Einbahnstraße geführte Hünefeldstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden und somit der Radverkehr künftig auf der Fahrbahn und nicht mehr im Seitenraum geführt werden. Details können der Drucksache VO/1642/23 (siehe auf dieser Seite unter Links) entnommen werden

Im 3. Quartal 2023 soll die Umsetzung, welche Markierungsarbeiten, Beschilderungsanpassungen und kleine bauliche Anpassungsmaßnahmen mit sich bringt, erfolgen.

Bereich der geplanten Änderungen

Was die Einrichtung der Einbahnstraßenfreigabe konkret für alle Verkehrsteilnehmer bedeutet:

Ist die Hünefeldstraße breit genug für den gegenläufigen Radverkehr und erfüllt sie die rechtlichen Kriterien der StVO eine Freigabe umzusetzen?

Ja, die Hünefeldstraße hat eine Restfahrbahnbreite (unter Berücksichtigung des beidseitigen Parkstreifen) von 4,20m und bietet durch die zahlreichen vorhandenen Grundstücksüberfahrten bereits eine Vielzahl von Ausweichflächen. Die erforderliche Temporeduzierung auf 30 km/h erfolgt während der Umsetzung (siehe hierzu auch Punkt 3).

Entfallen KFZ-Stellplätze?

Ja, die KFZ-Parkplätze werden geringfügig reduziert, damit weitere Ausweichflächen geschaffen werden können und somit mögliche Konfliktpotentiale zwischen dem gegenläufigen Radverkehr und dem KFZ-Verkehr in Fahrtrichtung minimiert werden können. 

Wie ist die künftige zulässige Höchstgeschwindigkeit?

Für den Fahrverkehr gilt nach der Umsetzung eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. 

Was passiert mit den Radwegen auf dem Hochbord bzw. Gehweg?

Der sogenannte andere Radweg (beidseitiger Bedarfsradweg auf dem Hochbord), der heute lediglich noch durch die rote Pflasterung und einigen Sinnbilder „Fahrrad“ erkennbar ist, wird zukünftig entfallen. Durch die Aufhebung des Radweges resultiert ein Flächengewinn für den Fußverkehr, welcher für mehr Sicherheit und mehr Aufenthaltsqualität sorgt.

 

Wir bitten schon jetzt jegliche Unannehmlichkeiten während der Umsetzung der Öffnung der Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr zu entschuldigen.

Für eventuelle Rückfragen können Sie sich gerne an die Straßenverkehrsbehörde (verkehrslenkungstadt.wuppertalde) wenden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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