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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten.

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten; was tun?

Wer bis zum 23. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich unverzüglich mit der Wahlbehörde unter der Wahl-Hotline (563-9009) in Verbindung setzen, um die Teilnahme an der Wahl zu klären. 

Mögliche Ursachen: 

  • keine Wahlberechtigung,
  • keine Wahlbenachrichtigung zugestellt.

Kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Ja, sofern man wahlberechtigt ist. Die Wahl-Hotline (563-9009) benennt auf telefonische Nachfrage des Wahlberechtigten das zuständige Wahllokal.

Bitte bringen Sie Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal.


Was bedeuten die Buchstaben-Zusätze auf der Wahlbenachrichtigung?

Wahlbenachrichtigungen, auf denen neben Stimmbezirk und laufender Nummer des Wählerverzeichnisses ein Buchstabe (A bis K) eingetragen ist, gehören zu einem repräsentativen Stimmbezirk. In diesen Stimmbezirken wird mit entsprechend gekennzeichneten Stimmzetteln für wahlstatistische Erhebungen nach Geschlecht und jeweils fünf Geburtsjahresgruppen gewählt.

Der Landeswahlleiter hat folgende Stimmbezirke ausgewählt:

8, 28, 38, 46, 95, 102, 114, 158, 173

Die statistische Auswertung wird ohne Verletzung des Wahlgeheimnisses zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.


Was bedeutet der Zusatz "barrierefrei", "eingeschränkt barrierefrei", "nur mit Hilfe zugänglich" und "Zugang nur über mehrere Stufen" auf der Wahlbenachrichtigung?

Diese Zusätze informieren Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer über die Erreichbarkeit des Wahllokals.

Detaillierte Informationen zu Ihrem Wahllokal erhalten Sie über die Wahllokalsuche-online (Öffnet in einem neuen Tab).


Verliere ich meine Wahlberechtigung, wenn ich umziehe?

Nein, nicht, wenn man in der Stadt Wuppertal umzieht.

Dagegen verliert man seine Wahlberechtigung, wenn man nach dem 29. August von einer Gemeinde in andere verzieht (Grund: man erfüllt nicht mehr die geforderte Frist für das Innehaben einer Wohnung).

Erläuterungen und Hinweise

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