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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretungen sind die nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen von den Bürger*innen gewählten Stadtteilparlamente.

Beschreibung

Beschreibung

Für jede Bezirksvertretung gibt es eine*n Geschäftsführer*in (Mitarbeiter*in der Verwaltung), die/der als Ansprechpartner*in für alle Angelegenheiten innerhalb des Stadtbezirkes zur Verfügung steht.

Nähere Angaben zu Terminen, Sitzungen und Mitgliedern der Bezirksvertretungen sind der eigenen Webseite der Bezirksvertretungen Wuppertal sowie dem Ratsinformationssystem zu entnehmen (siehe Links und Downloads).

Das Wuppertaler Stadtgebiet ist in zehn Stadtbezirke gegliedert. Für jeden Stadtbezirk wird eine eigene Bezirksvertretung gebildet. Es gibt die Bezirksvertretungen

  • Barmen
  • Cronenberg
  • Elberfeld
  • Elberfeld West
  • Heckinghausen
  • Langerfeld-Beyenburg
  • Oberbarmen
  • Ronsdorf
  • Uellendahl-Katernberg
  • Vohwinkel


Hier sind die Gebietsgliederungen in Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab) hinterlegt.

Bei der Kommunalwahl wählt die Bürgerschaft auf gesondertem Stimmzettel auf fünf Jahre ihre Bezirksvertretungen. Die Mitgliederzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadtbezirke und beträgt zwischen 15 und 19 Mitgliedern. Aus ihrer Mitte wählt die einzelne Bezirksvertretung die Bezirksvorsteher*in (= Bezirksbürgermeister*in). Diese*r führt den Vorsitz und repräsentiert den Stadtbezirk nach außen.

Die parteiliche Zusammensetzung der Bezirksvertretungen muss keineswegs ein Spiegelbild des Rates sein. In ganz Wuppertal werden die unterschiedlichen Strukturen, der in den einzelnen Bezirken zusammengefassten Stadtteilen, bei der Zusammensetzung der Bezirksvertretung deutlich.

Die Bezirksvertretungen verfügen in örtlichen Angelegenheiten über wichtige Entscheidungs- und Anhörungsrechte, die ihnen die Gemeindeordnung und zusätzlich der Rat der Stadt Wuppertal zugewiesen haben. Die Bezirksvertretungen nehmen sich der Wünsche und Probleme der Bürgerschaft vor Ort an, sind in ihrem Bereich auch zuständig für Einwohneranträge und Bürgerbegehren / Bürgerentscheide sowie für Anregungen und Beschwerden, haben Anhörungsrechte, unterbreiten den Fachausschüssen und der Verwaltung Vorschläge und üben damit auch Einfluss auf Ratsentscheidungen aus. 

Links und Downloads

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