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Umweltinformationsgesetz

Das Umweltinformationsgesetz Nordrhein‑Westfalen (UIG NRW) regelt den freien Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen bei Behörden in Nordrhein-Westfalen.

Umweltinformationsgesetz

Beschreibung

Beschreibung

Das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen ist ein Gesetz, das festlegt, dass Menschen Informationen über die Umwelt von Behörden erhalten können.

Dazu gehören zum Beispiel Informationen über:

  • Luftqualität
  • Wasserqualität
  • Lärm
  • Umweltverschmutzung
  • geplante Bau- oder Industrieprojekte

 Warum gibt es dieses Gesetz?
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Behörden offen über Umweltfragen informieren. Dadurch wird der Umweltschutz verbessert und Bürgerinnen und Bürger können besser an Entscheidungen beteiligt werden.

 
Wer darf Informationen bekommen?
Grundsätzlich jede Person.
Zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger, Journalistinnen und Journalisten, Unternehmen oder Umweltorganisationen.

Es muss kein besonderer Grund angegeben werden.

 
Wer muss die Informationen bereitstellen?
Informationen müssen von öffentlichen Stellen gegeben werden, zum Beispiel:

  • Behörden des Landes
  • Städte und Gemeinden
  • andere öffentliche Einrichtungen mit Umweltaufgaben
     

Wie bekommt man die Informationen?
Man kann eine Anfrage an eine Behörde stellen, zum Beispiel:

  • per E-Mail
  • schriftlich
  • teilweise auch mündlich

 
Wann dürfen Informationen verweigert werden?
In manchen Fällen dürfen Behörden Informationen nicht herausgeben, zum Beispiel wenn:

  • der Datenschutz verletzt würde
  • Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind
  • die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre

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