Beschreibung
Beschreibung
Jede Melderegisterauskunft an Private ist unzulässig, wenn der betroffenen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Die Einrichtung der Auskunftssperre bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann (ausgenommen Behördenauskünfte). Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Auskunft durch die Meldebehörde angehört. Die Auskunftssperre wird nach Genehmigung zunächst für die Zeit von 2 Jahren ab Datum der Antragstellung eingerichtet und kann bei Weiterbestehen auf Antrag des/der Betroffenen verlängert werden.
Die Auskunftssperre kann formlos oder mit dem unter Downloads/Links befindlichen Antrag unter Darlegung der Gründe beantragt werden sowie über das Serviceportal der Stadt Wuppertal. Hierzu benötigen Sie ein Benutzerkonto sowie die eID-Funktion Ihres Ausweisdokumentes bzw. Aufenthaltstitels. Hier der Link zum Serviceportal: Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab)