Beschreibung
Beschreibung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie sich von der Pflicht zum Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes befreien lassen können:
Sie müssen stark pflegebedürftig sein oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Pflegeeinrichtung nicht verlassen können.
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen sind/ist.
Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.
Für den Antrag ist die Übersendung eines formlosen Antrags per E-Mail oder per Post möglich. Bitte beachten Sie hierzu die beizufügenden Unterlagen.