Beschreibung
Beschreibung
Künstlername
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist unter einem Künstlernamen ein vom bürgerlichen Namen mit hinreichender individueller Unterscheidungskraft abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit geführt wird und anstelle des Namens die Identität und die Individualität der Person ausdrückt.
Wie bei allen anderen im Melderegister oder in Ausweisdokumenten einzutragenden Daten muss auch beim Künstlernamen nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für eine Eintragung vorliegen. Dabei ist es Sache des Betroffenen, notwendige Unterlagen zu beschaffen. Künstlernamen sind sowohl im Melderegister, Personalausweis als auch im Reisepass einzutragen, wenn sie sich aus dem Personalausweis, einem früheren Pass oder Melde-, Personalausweis- bzw. Passregister ergeben.
Wichtig ist, dass die Person unter diesem Namen in der Öffentlichkeit erkennbar bekannt ist und dass dies für die Melde- und Passbehörden nachvollziehbar ist.
Nicht eintragungsfähig sind Künstlernamen, die erkennbar verfassungsfeindlich oder diffamierend sind.
Der Antrag auf Eintragung ist per E-Mail an ema-wuppertalstadt.wuppertalde unter Nennung des Künstlernamens und Angabe einer Rückrufnummer mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen.
Ordensname
Ein Ordensname ist der beim Eintritt in eine (religiöse) Ordensgemeinschaft angenommener Name, der ordensintern und in der Regel auch nach Außen an die Stelle des bürgerlichen Namens tritt. Ordensnamen können beispielsweise Schwester, Bruder oder Pater sein.