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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Beurkundung von Geburten mit Auslandsbeteiligung

Sofern ein Kind in Wuppertal geboren wurde, ist die Geburt dem Standesamt binnen einer Woche anzuzeigen. Nachdem alle Unterlagen vorliegen, wird die Geburt beurkundet und die Eltern erhalten eine Geburtsurkunde. Bei ausländischer Beteiligung sind zudem ein paar Besonderheiten zu beachten.

Beurkundung von Geburten mit Auslandsbeteiligung

Beschreibung

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Geburt im Krankenhaus

Falls das Kind in einem der beiden Geburtskrankenhäuser in Wuppertal geboren wurde, ist das Krankenhaus zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Es übersendet die Anzeige der Geburt montags bis freitags per Kurier an das Standesamt.

Sie können Ihre Unterlagen in der Aufnahme des Krankenhauses einreichen. Sind diese vollständig, können Sie die Unterlagen und die Geburtsurkunde Ihres Kindes nach wenigen Tagen im Krankenhaus wieder abholen.

Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie per E-Mail oder schriftlich informiert. Dann wäre eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich.

Geburt im Geburtshaus

Bei einer Geburt im Geburtshaus erhalten die Eltern die unterschriebene Anzeige der Hebamme. Eine eigene Vorsprache ist in diesem Fall erforderlich.

Geburt außerhalb von Krankenhaus und Geburtshaus

Bei einer Geburt außerhalb des Krankenhauses bzw. Geburtshauses ist die Vorsprache der sorgeberechtigten Eltern erforderlich.

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