Beschreibung
Beschreibung
Ausländische Behörden verlangen oft neben dem Nachweis des Familienstandes auch einen Nachweis darüber, dass beide Verlobte nach dem Heimatrecht die Ehe miteinander eingehen können. Das Ehefähigkeitszeugnis dient diesem Zweck.,
Das Ehefähigkeitszeugnis ist keine Bescheinigung bzw. kein Dokument, das auf Zuruf ausgestellt wird.
Es sind neben dem Antrag weitere Unterlagen (siehe Details) vorzulegen.
Der Antrag wird schriftlich gestellt. Den Link zum Antragsformular erhalten Sie nach Einreichung einer Anfrage zu den erforderlichen Unterlagen (siehe Details)
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab dem Tag der Ausstellung 6 Monate lang gültig. Bitte beachten Sie dies bei der Terminplanung im Ausland. Es wird mehrsprachig ausgestellt (u.a. auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Griechisch und Türkisch).