Beschreibung
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Hinweis: besteht das Haus aus mehreren Eigentumswohnungen von verschiedenen Eigentümern, so kann für eine Wohnung alleine keine Auskunft erstellt werden. Hier wird die schriftliche Zustimmung aller Eigentümer*innen zur Übersendung der Auskunft benötigt.
Der Antrag ist formlos per E-Mail oder per Post einzureichen. Bitte fügen Sie alle untenstehenden Unterlagen und Erklärungen bei.