Benötigt werden in der Regel:
- Personalausweise beider Ehegatten
- Eheurkunde der im Ausland geschlossenen Ehe
- Geburtsnachweise der Ehegatten
- bei Geburt im Inland: begl. Ausdruck aus dem Geburtenregister (entfällt bei Geburt in Wuppertal)
- bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
- Bei Ehegatten mit Vorehe
- bei Vorehe im Inland: Eheurkunde mit Auslösungsvermerk (entfällt bei Eheschließung der Vorehe in Wuppertal)
- bei Vorehe im Ausland: Eheurkunde und Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem für deutsche Gerichte ermächtigten Übersetzer (Öffnet in einem neuen Tab) übersetzt sein.
Je nach Ausstellungland ist die ausländische Urkunde mit einer Legalisation bzw. Apostille (Öffnet in einem neuen Tab) zu versehen (entfällt bei Urkunden aus der EU und der Türkei).
In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Beispielsweise sind aus manchen Staaten zwei Unterlagen für den Nachweis der Ehe erforderlich. Nehmen Sie bei Fragen bitte Kontakt zum Standesamt auf.
Bitte nutzen Sie zunächst die Upload-Funktion. Wegen der Vorlage der Originale nimmt das Standesamt mit Ihnen Kontakt auf.