Beschreibung
Beschreibung
Für die Entfernung der Plakate sind die Parteien zuständig, bitte wenden Sie sich direkt an die Parteien.
Plakatwerbung darf gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung
innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag (Europa, Bundestags-, Landtags- oder Komunalwahl) angebracht werden.
Weiter dürfen gem. Runderlass des Verkehrsministeriums auch sogenannte Großflächen- sog. Wesselmanntafeln im Stadtgebiet aufgestellt werden.
Die Wuppertaler Parteien haben sich jedoch darauf verständigt, erst 6 Wochen vor der jeweiligen Wahl die mobilen Wahlplakate anzubringen,.
Für die Entfernung der Plakate sind die Parteien zuständig, bitte wenden Sie sich direkt an die Parteien.