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WuppertalRathaus & Bürgerservice

104.12 Wahlwerbung

Plakatwerbung darf gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung
innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag (Europa, Bundestags-, Landtags- oder Komunalwahl) angebracht werden.

Weiter dürfen gem. Runderlass des Verkehrsministeriums auch sogenannte Großflächen- sog. Wesselmanntafeln im Stadtgebiet aufgestellt werden.

Die Wuppertaler Parteien haben sich jedoch darauf verständigt, erst 6 Wochen vor der jeweiligen Wahl die mobilen Wahlplakate anzubringen,.

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