Beschreibung
Beschreibung
Für die Entfernung der Plakate sind die Parteien zuständig, bitte wenden Sie sich direkt an die Parteien.
Plakatwerbung darf gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag (Europa, Bundestags-, Landtags- oder Komunalwahl) angebracht werden. Weiter dürfen gem. Runderlass des Verkehrsministeriums auch sogenannte Großflächen- sog. Wesselmanntafeln im Stadtgebiet aufgestellt werden.
Für die Entfernung der Plakate sind die Parteien zuständig, bitte wenden Sie sich direkt an die Parteien.