Beschreibung
Beschreibung
Der Parkausweis für Schwerbehinderte gilt innerhalb der EU.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Parksonderregelung, die Sie unter „Links und Downloads“ im Informationsblatt nachlesen können.
Welche Personen können den Parkausweis beantragen
• Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie (Fehlen beider Arme)
• Schwerbehinderte mit Phokomelie (Hände und/oder Füße setzen unmittelbar am Rumpf an)
• Schwerbehinderte mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (völliger Funktionsverlust der
Arme inklusive der Schulter- und Ellbogengelenke)
Art des Parkausweises
- Der Parkausweis ist personengebunden ausgestellt.
- Das bedeutet, wenn mit dem Parkausweis geparkt wird, muss die Person, für die der Parkausweis ausgestellt
wurde, mit anwesend sein.
Wie lange ist der Parkausweis gültig
- Die Gültigkeit des Parkausweises richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.
Die maximale Gültigkeit beträgt 5 Jahre.
Was ist bei der Nutzung des Parkausweises zu beachten
- Der Parkausweis ist beim Parkvorgang im Original im Sichtbereich der Frontscheibe des jeweiligen Fahrzeuges
so auszulegen, dass Gültigkeitsdauer und Ausweisnummer zu erkennen sind. - Die zum Parkausweis ausgestellte Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO ist im Original mit zu führen und
bei Verlangen den zu Kontrollen befugten Personen auszuhändigen. - Das Auslegen von Fotokopien von Parkausweis oder Ausnahmegenehmigung ist nicht gestattet.
Der Parkausweis ist unabhängig vom Alter personengebunden und kann nicht an andere Personen abgegeben werden.
Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Termine werden vereinbart für den Ersatz des Parkausweises bei Verlust.
Weitere Informationen zu den Parkerleichterungen und was beim Parken mit dem Parkausweis zu beachten ist, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt unter „Links und Downloads“ – Info Parkausweis für Contergan-Geschädigte