Beschreibung
Beschreibung
Welche Personen können die Parkerleichterung beantragen
• Personen mit einer Körpergröße von weniger als 1,39 m, die über einen Führerschein verfügen & mit Hauptwohnsitz in Wuppertal gemeldet sind und über einen gültigen Führerschein verfügen.
Die Parkerleichterung für Kleinwüchsige gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die nachfolgend näher beschriebene „Parkerleichterung“ wird für Personen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal ausgestellt.
Die Ausstellung der Parkerleichterung kann auf dem Postweg oder per E-Mail beantragt werden.
Was ist bei der Nutzung der Parkerleichterung zu beachten:
- Die Parkerleichterung ist beim Parkvorgang im Original im Sichtbereich der Frontscheibe des Fahrzeuges so
auszulegen, dass Gültigkeitsdauer und Fahrzeugkennzeichen von außen lesbar sind. - Das Auslegen von Fotokopien der Parkerleichterung ist nicht gestattet.
- Die Parkerleichterung ist unabhängig vom Alter personengebunden und kann nicht an andere Personen
abgegeben werden.
Parkmöglichkeiten mit der Parkerleichterung in der Bundesrepublik Deutschland:
- Parken mit einem Kraftfahrzeug gebührenfrei an städtischen Parkuhren und Parkscheinautomaten (§ 13 Abs. 1 StVO). Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Wie lange ist die Parkerleichterung gültig:
- maximal 3 Jahre
Beantragen Sie die Verlängerung in dem Monat, in welchem die Gültigkeit der Parkerleichterung endet.
Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Termine werden z.B. für den Ersatz der Parkerleichterungen bei Verlust vereinbart.