Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Schwerbehindertenrecht : Einrichtung von Parkplätzen

Gem. § 45 1 b Nr.2 Straßenverkehrsordnung können Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen eingerichtet werden.

Voraussetzung; Parkraummangel in der Wohngegend.

Es können nur Anfragen von Bürgern beantwortet werden, die im Wuppertaler Stadtgebiet wohnen!

Beschreibung

Beschreibung

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte in Wuppertal sollen im Büro für Sonderparkausweise keine persönlichen Vorsprachen mehr erfolgen.

Anträge zur Ausstellung von Parkausweisen/ Verlängerungen etc. können jedoch weiter online/postalisch beantragt werden. 

Bei Bedarf stellen Sie Ihren Antrag per e-mail oder auf dem Postweg.

Wenn Sie die angebotenen Möglichkeiten zur Beantragung nicht nutzen können, dürfen wir Sie bitten, sich vorher mit den Mitarbeiterinnen telefonisch (0202-563-4327 oder 0202-563-6724) oder per e-mail (parkausweisestadt.wuppertalde ) in Verbindung zu setzen, damit abgestimmt werden kann, ob eine Vorsprache erforderlich und diese im Ausnahmefall möglich ist.

Somit können unnötige persönliche Kontakte und dadurch eventuelle Infektionsrisiken vermieden werden.

Details

Links und Downloads

Kontakt