Beschreibung
Beschreibung
Schwerbehindertenparkplätze können von der Stadt nur im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden.
Sie können die Einrichtung und Verlegung eines bestehenden Parkplatzes beantragen.
Möchten Sie für beide Standorte -vor der Wohnung und vor der Arbeitsstätte- einen Parkplatz beantragen, füllen Sie beide Antragsformulare aus.
Die Antragsformulare für die Beantragung eines Schwerbehindertenparkplatzes finden Sie unter Links und Downloads.
Details
Dokumente
Voraussetzungen:
Ob ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden kann, hängt darüber hinaus von weiteren Kriterien ab:
·Im Bereich Ihrer Hauptwohnung herrscht Parkraummangel.
·Sie müssen darauf angewiesen sein, Ihr Fahrzeug in der Nähe der Wohnung zu parken. Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze werden grundsätzlich nur an der Hauptwohnung eingerichtet.
·Es darf Ihnen kein privater Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen bzw. Sie müssen darlegen, dass es Ihnen nicht möglich ist, diese(n) mit zumutbaren Mittel zu errichten bzw. zu mieten.
·Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze können nur dort eingerichtet werden, wo es zulässig ist, wo Platz dafür ist und wo sie den Verkehr nicht gefährden oder behindern (z. B. nicht in Haltverbotsstrecken).
Ein Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes besteht nicht.
Letztlich liegt die Entscheidung darüber im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.
Unterlagen:
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Parkplatz vor der Wohnung:
·Fahrerlaubnis
·Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
·Geben Sie im Antrag Ihre maximal 5-stellige Nummer des von der Stadt Wuppertal ausgestellten Parkausweises für Schwerbehinderte an
·Ggf. Bestellungsurkunde Betreuer / Vormund
·Mietwohnung: Schriftliche Bestätigung Ihrer Vermieterin bzw. Ihres Vermieters, dass Ihnen weder Stellplatz noch Garage zur Verfügung gestellt werden kann und Ihre Bemühungen um eine Garage bzw. Stellplatz erfolglos verlaufen sind
·Eigentum: Bitte bestätigen Sie auf einem gesonderten Blatt, dass zu Ihrem Eigentum weder Garage noch Stellplatz gehört und auch nicht die Möglichkeit besteht, Garage oder Stellplatz zu kaufen oder zu mieten
Falls Sie das Fahrzeug nicht selbst führen, zusätzlich:
·Fahrerlaubnis der fahrzeugführenden Person
·Gültiges Ausweisdokument der fahrzeugführenden Person mit aktueller Anschrift sowie ggf. Meldebescheinigung, wenn Ausweisdokument keine Anschrift enthält
·Aktuelles Attest des behandelnden Arztes über Ihren Gesundheitszustand
Falls Sie nicht selbst Halterin bzw. Halter des Fahrzeuges sind, zusätzlich:
·Nutzungsbestätigung der fahrzeughaltenden Person (Formular unter Links und Downloads)
·Gültiges Ausweisdokument der fahrzeughaltenden Person mit aktueller Anschrift sowie ggf. Meldebescheinigung, wenn Ausweisdokument keine Anschrift enthält
Parkplatz vor der Arbeitsstätte
·Fahrerlaubnis
·Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
·Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der Arbeitszeiten
·Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass Ihnen weder Stellplatz noch Garage zur Verfügung gestellt werden kann und Ihre Bemühungen um eine Garage bzw. Stellplatz erfolglos verlaufen sind
·Garage oder Stellplatz vorhanden: Schriftliche Begründung, warum Sie diese(n) nicht nutzen können
Bemerkung
Für behinderte Personen, die zwar den blauen Schwerbehindertenparkausweis besitzen, aber nicht selbst fahren können, kann nur in begründeten Ausnahmefällen gegebenenfalls ein eingeschränktes Haltverbot gemäß Straßenverkehrsordnung (Zeichen 286 StVO) oder die Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes in Betracht kommen.
Für das Parken auf dem Schwerbehindertenparkplatz kann ein Zusatzausweis ausgestellt werden.
Nach Aufstellung der Beschilderung kann dieser Ausweis unter Tel.-Nr. 563-4327 und 563-6724 oder parkausweisestadt.wuppertalde angefordert werden.
Auskünfte zum Bearbeitungsstand des Antrages erhalten Sie bei der Verkehrslenkung unter Tel.-Nr. 563-6133 und verkehrslenkungstadt.wuppertalde
Links und Downloads
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Datenschutz
Bitte beachten Sie die o.a. Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
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