Beschreibung
Beschreibung
Voraussetzungen für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind:
- ein als Verkaufsfahrzeug zugelassenes Fahrzeug
- das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein
- ausschließlicher Verkauf von leichtverderblichen Waren, wie z. B. Obst und Gemüse, Brot und Backwaren, Wurstwaren oder Speiseeis
- Ständig wechselnde Standorte
- Die Standzeit darf den Zeitraum von 20 Minuten nicht überschreiten
In Wuppertal werden außerhalb von Wochenmärkten und Veranstaltungen grundsätzliche keine öffentlichen Verkehrsflächen für Imbissstände,- und wagen, Foodtrucks o. ä. zur Verfügung gestellt.
Sofern Sie Ihren Imbisstand/-wagen oder Foodtruck auf einem der Wuppertaler Wochenmärkte aufstellen möchten, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter des Wochenmarktes.
Bei der Aufstellung der o. g. Fahrzeuge oder Stände auf Privatfläche ist darauf zu achten, dass das Fahrzeuge/der Stand so aufgestellt wird, dass auch die zu bedienenden Kunden nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche stehen.