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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Sondernutzung - Eiswagen und Verkaufsfahrzeuge für Lebensmittel (Selbsterzeuger)

Für den Verkauf aus einem Kraftfahrzeug an ständig wechselnden Orten benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Beschreibung

Voraussetzungen für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind:

  • ein als Verkaufsfahrzeug zugelassenes Fahrzeug
  • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein
  • ausschließlicher Verkauf von leichtverderblichen Waren, wie z. B. Obst und Gemüse, Brot und Backwaren, Wurstwaren oder Speiseeis
  • Ständig wechselnde Standorte
  • Die Standzeit darf den Zeitraum von 20 Minuten nicht überschreiten

In Wuppertal werden außerhalb von Wochenmärkten und Veranstaltungen grundsätzliche keine öffentlichen Verkehrsflächen für Imbissstände,- und wagen, Foodtrucks o. ä. zur Verfügung gestellt.

Sofern Sie Ihren Imbisstand/-wagen oder Foodtruck auf einem der Wuppertaler Wochenmärkte aufstellen möchten, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter des Wochenmarktes.

Bei der Aufstellung der o. g. Fahrzeuge oder Stände auf Privatfläche ist darauf zu achten, dass das Fahrzeuge/der Stand so aufgestellt wird, dass auch die zu bedienenden Kunden nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche stehen.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

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