Beschreibung
Beschreibung
Um eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag besteht aus einem auszufüllenden Formular und ergänzenden Unterlagen, die die geplanten Maßnahmen deutlich beschreiben. Der Umfang des Antrages richtet sich nach der geplanten Maßnahme und der Bedeutung des Denkmals. Die Untere Denkmalbehörde kann zur Prüfung des Antrages relevante Unterlagen ergänzend nachfordern. Nach einer ersten Prüfung des Antrages kann ein Ortstermin erforderlich sein. Die abschließende Prüfung erfolgt unter Beteiligung des Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege bzw. des Amts für Bodendenkmalpflege als beratende Fachämter.
Details
Dokumente
Die erforderlichen Unterlagen hängen stark von den beabsichtigten Maßnahmen und dem geschützten Objekt ab. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Mitarbeiter*innen der Behörde ist zu empfehlen. Ziel der Unterlagen ist es, den Mitarbeitenden der Unteren Denkmalbehörde klar zu verdeutlichen, welche Arbeiten wie und in welchem Umfang stattfinden sollen. Dazu ist es notwendig, dass die Mitarbeitenden sowohl den aktuellen Zustand des Objektes kennen, als auch den angestrebten Zustand des Objektes verstehen.
Zum IST-Zustand: Reichen Sie Unterlagen ein, die den aktuellen Zustand des Objektes bzw. der Stelle an der die Maßnahme stattfinden soll zeigt. Als Orientierung hilft es, folgende Fragen durch die Unterlagen zu beantworten: Wie ist der aktuelle Zustand? Welche Schäden liegen vor bzw. wieso ist die Maßnahme notwendig?
• Fotos – Bitte achten Sie darauf diese zu datieren und deutlich zu machen, was Sie fotografiert haben, z.B. durch eine klare Beschriftung wie „Erdgeschoss Wohnung links, Küche, Fenster Gartenseite“
• Bestandspläne – Grundrisse und/oder Schnitte die die Orte zeigen, an denen die Baumaßnahmen stattfinden sollen
• Schadensbeschreibung und/oder Kartierung (in Grundrissen/Schnitten)
• Beschreibung des Bauzustandes
• Wenn es dem Antrag nützt:
o Erläuterung der bisherigen Nutzungsgeschichte und Veränderungen (Stichworte)
o Historische Pläne und/oder Fotos des Objektes
Zum SOLL-Zustand: Reichen Sie Unterlagen ein, die die geplante Maßnahme nachvollziehbar verdeutlichen. Als Orientierung hilft es, folgende Fragen durch die Unterlagen zu beantworten: Was soll gemacht werden? Wo soll es gemacht werden? Wie soll es gemacht werden? Welche Substanz des aktuellen Zustandes geht verloren? Wie wird es am Ende aussehen?
• Maßnahmenpläne – Grundrisse und/oder Schnitte in denen die verschiedenen Maßnahmen ersichtlich sind.
• Angebote von Fachfirmen (sofern keine Eigenleistung erfolgt) Bei vielen, vor allem konstruktiven Maßnahmen sind besondere Unterlagen notwendig, wie z.B. Werkzeichnungen und Profilschnitte. Einzelheiten können Sie mit der Unteren Denkmalbehörde klären.
• Wenn die Arbeit in Eigenleistung ausgeführt wird: Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung
• Konstruktionsdetails zur Darstellung von Ausführungsart und Endzustand aller geplanten Maßnahmen
• Optional: Fotomontage zur geplanten Gestaltung
Zeitpunkt: Die Antragstellung sowie die anschließende Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist vor der Durchführung oder Beauftragung der Maßnahme notwendig. Dies ist mitunter auch die Voraussetzung, um Aufwendungen zum Erhalt des Denkmals steuerlich geltend machen oder Fördergelder in Anspruch nehmen zu können.
Erlöschen der Erlaubnis:
Die Erlaubnis gilt, solange die Arbeiten durchgeführt werden. Sie kann jedoch auch verfallen, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder wenn die Durchführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist möglich. Diese muss schriftlich beantragt werden.
Fehlen der Erlaubnis:
Werden Arbeiten an einem Denkmal, in einem Denkmalbereich und in einigen Fällen in unmittelbarer Nähe zu einem Denkmal (Umgebungsschutz) ohne eine Erlaubnis und abweichend von dieser durchgeführt, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. 1. Die Untere Denkmalbehörde kann die sofortige Einstellung der Arbeiten und die anschließende Wiederherstellung des vorherigen Zustands auf eigene Kosten anordnen. 2. Ordnungswidrigkeiten können grundsätzlich mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Gebühren
Es entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlage
Erlaubnisverfahren: §§ 9, 13, 15 und 20 DSchG NRW i.V.m. § 24 DSchG NRW
Fehlen einer Erlaubnis: §§ 25 und 41 DSchG NRW
Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie, da es sich oft um umfangreiche Maßnahmen handelt und jede Maßnahme eine Einzelfallentscheidung darstellt, sind längere Bearbeitungszeiten zu erwarten. Unter anderem sieht das Denkmalschutzgesetz eine 2 bzw. 3-monatige Rückantwort vom beratenden Fachamt vor. Auf Grund der aktuellen Überlastung der Unteren Denkmalbehörde kommt es zu einer längeren Bearbeitungszeit der Anträge.
Melden Sie sich daher bitte frühzeitig!
Links und Downloads
Antrag denkmalrechtliche Erlaubnis
Denkmalschutzgesetz - Gesetzestext § 9, § 13, §15
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|
| Denkmalschutz | 0202 563-6767 |