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Denkmalschutz und Denkmalpflege - denkmalrechtliche Erlaubnis

Maßnahmen vom Anstrich bis zum Umbau oder der Erweiterung an denkmalgeschützten Objekten bedürfen immer einer schriftlichen Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde.

Beschreibung

Beschreibung

Denkmalschutz schließt nicht grundsätzlich jegliche Veränderung am Objekt aus, es ist allerdings immer eine vorausgehende Abstimmung in Form einer schriftlichen Erlaubnis mit der Denkmalbehörde erforderlich. Das öffentliche Interesse am Erhalt der Denkmale wird durch Steuervergünstigungen und die Möglichkeit, zu denkmalpflegerischen Maßnahmen Zuschüsse zu erhalten, bekundet. Neben der öffentlichen Hand werden hier zunehmend Stiftungen tätig, um am gemeinsamen Ziel mitzuwirken: Der Erhaltung des baulichen Erbes und dem Bewahren der Identität unserer Städte.

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