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Denkmalschutz und Denkmalpflege - denkmalrechtliche Erlaubnis

Maßnahmen vom Anstrich bis zum Umbau oder der Erweiterung an denkmalgeschützten Objekten bedürfen immer einer schriftlichen Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde.

Beschreibung

Beschreibung

Um eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag besteht aus einem auszufüllenden Formular und ergänzenden Unterlagen, die die geplanten Maßnahmen deutlich beschreiben. Der Umfang des Antrages richtet sich nach der geplanten Maßnahme und der Bedeutung des Denkmals. Die Untere Denkmalbehörde kann zur Prüfung des Antrages relevante Unterlagen ergänzend nachfordern. Nach einer ersten Prüfung des Antrages kann ein Ortstermin erforderlich sein. Die abschließende Prüfung erfolgt unter Beteiligung des Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege bzw. des Amts für Bodendenkmalpflege als beratende Fachämter.

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