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Anzeige einer befristeten Nutzungsänderung

Eine befristete Nutzungsänderung muss bei der Bauaufsicht angezeigt werden.

Anzeige einer befristeten Nutzungsänderung

Beschreibung

Beschreibung

Für Gebäude oder Räume, die kurzfristig einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen, ist eine Anzeige der befristeten Nutzungsänderung bei der Bauaufsicht einzureichen. Im Rahmen dieser Anzeige dürfen keinerlei bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Die Nutzung darf aufgenommen werden, sofern die Gemeinde nicht erklärt hat, dass anstelle der Nutzungsänderungsanzeige, das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

Die Prüfung der Nutzungsänderungsanzeige durch die Bauaufsicht beschränkt sich auf die Beteiligung der Gemeinde und eine rudiemntäre Gefahrenabschätzung.

Die Nutzung darf – vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde – vier Wochen nach Antragseingang aufgenommen werden.

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