Beschreibung
Beschreibung
Einsicht in abgeschlossene Bauakten ab 1945, soweit vorhanden. Einsehbare Unterlagen umfassen Baugenehmigungen, Grundrisse, Bestandspläne und Gebäudezeichnungen. Akten zu Gebäuden, die vor 1945 entstanden sind, wurden im Krieg weitestgehend zerstört – eine Einsicht ist in diesen Fällen meist nicht möglich. Liegt keine Akte vor, wird eine Negativauskunft erteilt.
Die Akteneinsicht ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden – Eigentümerinnen und Eigentümer sind grundsätzlich selbst verantwortlich, Baupläne und Genehmigungsunterlagen bei einem Eigentümerwechsel weiterzugeben.