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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen großen Sonderbau (z.B. Hochhäuser oder Einkaufszentren) wird die Baugenehmigung im „normalen“ Baugenehmigungsverfahren erteilt.

Beschreibung

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Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

Für einen großen Sonderbau (z.B. Hochhäuser oder Einkaufszentren) wird die Baugenehmigung im „normalen“ Baugenehmigungsverfahren erteilt.

Für kleine Sonderbauten und sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren beschränkt sich die Prüfung auf einen Teil der baurechtlichen Vorschriften. Sie als Bauherr müssen aber stets alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die vorgeben wie, wo und was man bauen darf, einhalten.

Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen einreichen.

Zuständig für die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Entscheidung ist gebührenpflichtig.

Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.

Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigung und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten.

Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.

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