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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Vorbescheid

Vor der Durchführung eines regulären Baugenehmigungsverfahren können baurechtlichen Einzelfragen zu Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung durch einen Antrag auf Vorbescheid rechtsverbindlich geklärt werden.

Beschreibung

Beschreibung

Zur rechtsverbindlichen Klärung von Einzelfragen der Bauplanungs- oder Bauordnungsrechtes benötigen Sie einen Antrag auf Vorbescheid.

Das Verfahren des Vorbescheids wird unabhängig davon durchgeführt, ob das Vorhaben ein großer Sonderbau ist oder nicht.

Der Umfang der Prüfung der baurechtlichen Vorschriften richtet sich nach der im Vorbescheid formulierten Fragestellung.

Der Vorbescheid bildet eine rechtsvberbindliche Grundlage für ein möglicherweise im Anschluss benatragtes Baugenehnmigungsverfahren.

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