Beschreibung
Beschreibung
Team Wohnraumförderung
Die Wohnraumförderung umfasst:
- Mietwohnungsbau
- Maßnahmen im Bestand
- Eigentumsförderung
Die Stadt Wuppertal engagiert sich intensiv für die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum, insbesondere für Familien, Alleinerziehende, Senior*innen, Studierende sowie Menschen mit Behinderung. Im Rahmen des Wohnraumförderungsprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) zinsgünstige Darlehen mir attraktiven Tilgungsnachlässen von bis zu 50 % bereit. Diese fördern Investitionen in den Mietwohnungsbau, die Modernisierung bestehender Bestände und den Erwerb von Eigentum.
Fördermöglichkeiten im Detail:
· Mietwohnungsbau: Unterstützung beim Neubau von Mietwohnungen für Einkommen berechtigte Mieter, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.
· Modernisierung von Bestandsimmobilien (Mietwohnraum und Eigentum): Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung und Anpassung bestehender Wohnräume an aktuelle Standards.
· Eigentumsförderung: Zinsgünstige Darlehen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.
· Wohnraum für Menschen mit Behinderung (Neuschaffung und Modernisierung): Förderdarlehen für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot.
· Mietwohnraumförderung-Erwerb von Bindungen: Fördert den Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen im Rahmen von Zuschüssen bei bestehendem geeignetem Wohnraum
· Mietwohnraumförderung-Bindungsverlängerung bei gefördertem Wohnraum: Günstige Förderkonditionen bei Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung für Eigentümer von geeignetem und geförderten Wohnraumbeständen
Antragsverfahren und Kontakt:
Die erforderlichen Antragsvordrucke und dazugehörige Anlagen stehen auf der Website der NRW.BANK zum Herunterladen bereit. https://www.nrwbank.de/de/foerderung/formulare/#/brh=102%2C103%2C104%2C105%2C106%2C107%2C108%2C109 (Öffnet in einem neuen Tab)
Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen. Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages eine Gebühr anfällt. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem individuellem Förderobjekt.
Bitte beachten Sie im Hinblick auf Ihre Planung für den Erwerb, Modernisierung oder die Herstellung einer Immobilie, dass die Fördermittel des Landes NRW in allen Förderbausteinen nur begrenzt zur Verfügung stehen. Nach Ausschöpfung aller Fördergelder kann eine Zuteilung erst im darauffolgenden Förderjahr erfolgen.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns unter:
E-Mail: baufoerderungstadt.wuppertalde