Beschreibung
Beschreibung
LFA sind nach den Regeln der Technik zu betreiben. Diese sind in der DIN EN 858 und DIN 1999 beschrieben.
Hierzu gehören die monatliche Kontrolle der Ölschichtdicke und der Schlammdicke durch einen Sachkundigen. Halbjährlich sind der technische Zustand und die Einbauteile z.B. Koaleszenzeinsatz, Beschichtung, Warneinrichtungen zu kontrollieren.
Vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle fünf Jahre ist der LFA durch einen Fachkundigen auf den ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu überprüfen (Generalinspektion). Hierbei wird auch die Dichtigkeit der Anlage und Ihrer Zulaufrohrleitung geprüft. Nach Prüfung der LFA wird vom Fachkundigen ein Prüfbericht gefertigt.
Dieser Prüfbericht ist der Unteren Wasserbehörde zu übersenden.