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Geschützte Biotope

Besonders wertvolle Naturelemente stehen gem. § 62 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen unter Naturschutz.

Beschreibung

Beschreibung

Nicht nur bestimmte Tiere und Pflanzen, sondern auch besonders seltene Biotope stehen unter Naturschutz.

 

Nach § 62 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind es z.B.

 

  • naturnahe Quellen und Fließgewässer einschließlich ihrer natürlichen Auenbereiche,
  • Feucht- und Nassgründland sowie Trockenrasen und Magerwiesen,

 

die unter den Schutz fallen.

 

Eine Zerstörung dieser Biotope ist verboten. Die Landesanstalt für Ökologie (LÖBF) hat eine Kartierung der § 62 Biotope durchgeführt. Das Ergebnis für das Stadtgebiet Wuppertal liegt vor und kann im Detail nachgesehen werden.

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